Keine Anschrift wie Rechnung/Quittung ausstellen bei Abholung?

4 Antworten

Auch ein Bäcker führt kein Buch darüber, wer wann welche Brötchen kauft.

Du kannst ein Kassenbuch führen, das entsprechend Belege produziert, wenn Verkäufe stattfinden. Der Vorgang bucht dann jeweils Waren aus Deinem Bestand aus und Barbeträge in die Kasse ein. Am Ende eines Tages werden Kassenbeträge auf das Geschäftskonto übertragen.

Das dürfte ja ziemlich auch Deiner Vorgehensweise entsprechen.

ge der Rechnung bezieht sich auf den Abzug der Vorsteuer, die Du als Kleinunternehmer sowieso nicht ausweist.

Aber auch sonst, wenn Dir ein Kunde seine Anschrift nicht gibt, ist es doch sein Problem und nicht Dein Problem, ob er die Kosten steuerlich geltend machen kann, oder nicht.

Du bestätigst, den Erhalt des Kaufpreise, er bestätigt den Erhalt der Ware, Du erfasst die Einnahmen in Deiner Buchhaltung, fertig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn jemand die Ware abholt, spricht man dann nicht?

Dann nimmt man die Adresse auf und schreibt die Rechnung beim Abholungsprozess.


VolkanK 
Beitragsersteller
 01.01.2023, 16:19

Das Problem hierbei ist jedoch, dass es sicherlich Menschen gibt die diese einfach nicht mitteilen wollen.

Wie geht man hier vor?

Alarm67  01.01.2023, 16:22
@VolkanK

Dann kaufe dir eine Registrierkasse, Betrag eintippen und kassieren. 😁😜😎

Snooopy155  01.01.2023, 17:42
@VolkanK

Dann verkaufe ihm nichts, dann wird er sich schon überlegen, ob er die Adresse preisgibt. Und wenn er eine falsche angibt ist es nicht mehr Dein Problem.

senior1  01.01.2023, 20:50
@VolkanK

Wir haben Einnahmen von Kunden unseres Massagestudio. Diese schreibe ich auf mein Formblatt mit Angabe des Kundenname und der Telefonnummer. Das war's.

Was für Kunden sind das denn eigentlich - Unternehmer oder Privatkunden? Nur bei ersteren (und bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück) besteht überhaupt eine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 UStG) - und zwar auch bei Rechnungsbeträgen unter 250 €, dort sind lediglich die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung weniger streng (33 UStDV).