Ist es möglich, eine private Sammlung als Privateinlage zu verbuchen?

1 Antwort

Wenn Du die Artikel verkaufen willst, machst Du es doch vermutlich so, dass Du die Artikel bei eBay einstellst udn nicht schreibst "Konvolut von ca. 300 Artikeln"

Also musst Du doch sowieso eine eine Aufnahme der Artikel machen. Das abspeichern und Du hast Diene Liste.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

rookie90 
Beitragsersteller
 20.06.2022, 19:50

Hallo Herr Binder,

Danke für ihre Antwort. 

Ich möchte die Artikel nicht über eBay, sondern über einen eigenen Online-Shop verkaufen.

Über eBay hätte ich nur den Zeitwert der Artikel geschätzt, um die Artikel mit diesem Preis (sozusagen Einkaufspreis) ins Betriebsvermögen einzulegen.

Wie verbuche ich sowas und wie wirkt es sich auf die Gewinnermittlung?

Danke :)

wfwbinder  20.06.2022, 20:31
@rookie90

Ich würde eine Liste anlegen und jeweils das Teil aufnehmen, was ich in den Onlineshop einsetze.

Den Wert der Einlage würde ich mit 10 % unter dem Angebotspreis ansetzen.

Mit dem Wert ist dann die Einlage erfolgt und so vermindert isch auch der Gewinn. Wenn am Jahresende noch Sachen übrig sind, kannst Du die auf einen Schlag eintragen und einlegen, oder Du bleibst bei Schritt für Schritt.

rookie90 
Beitragsersteller
 23.06.2022, 10:16
@wfwbinder

Hallo und Danke noch mal für die Antwort.

Ich hätte noch Fragen, wenn ich z. B. ein Buch mit einem Teilwert von 10€ bewerte, darf ich es dann trotzdem für 15€ verkaufen?

Und wie verbuche ich eine Privateinlage am besten?

Danke.

wfwbinder  23.06.2022, 10:41
@rookie90
wenn ich z. B. ein Buch mit einem Teilwert von 10€ bewerte, darf ich es dann trotzdem für 15€ verkaufen?

Natürlich, aber es erhöht den Gewinn und damit die zu zahlende Steuer.

Nur billiger als der Einlagewert, sollte nur im Ausnahmefall verkauft werden.

Verbuchen, wenn gebucht wird und nicht einfach nur der Wert in der Anlage EÜR angegeben wird, wäre klar:

Wareneinkauf an Privateinlage.

Ahnungslose436  19.05.2023, 21:00
@wfwbinder

Hallo Herr Binder, erstmal danke für Ihren interessanten Beitrag.

ähnlicher Sachverhalt bei mir... eine solche Privateinlage aus Sammlung wirkt sich nur im laufenden GJ gewinnmindernd aus oder? Alles was davon erst im nächsten Jahr vk wird ist dann voll zu versteuern?

Lohnt sich überhaupt die Gewerbeanmeldung zur Mitte des Jahres noch oder sollte man bis zum Januar warten?

Muss man dem FA die Zeitwert-Beträge nachweisen? Oder reicht es, die von Ihnen genannten 10% (oder mehr) einzuhalten?

wfwbinder  19.05.2023, 23:25
@Ahnungslose436
ähnlicher Sachverhalt bei mir... eine solche Privateinlage aus Sammlung wirkt sich nur im laufenden GJ gewinnmindernd aus oder? Alles was davon erst im nächsten Jahr vk wird ist dann voll zu versteuern?

Ja klar,maber die noch nciht verkauften haben sich schon im Jahr der einlage voll gewinnmindernd ausgewirkt.

Muss man dem FA die Zeitwert-Beträge nachweisen? Oder reicht es, die von Ihnen genannten 10% (oder mehr) einzuhalten?

Es gibt ja genügend Portale, wo Bücher angeboten werden, aber ich würde die 10 % nehmen, ist am einfachsten.