EÜR Überschuss - wie verbuchen beim Jahreswechsel?
Einzelunternehmer / EÜR / Kleinunternehmerregelung
Hallo,
folgendes Szenario, habe aktuell eine Denkblockade:
- Auf dem "Geschäftskonto" (zweites Privatkonto das nur für geschäftliche Buchungen verwendet wird) befinden sich am 31.12.2016 bspw. 25,00€. Beim Einzelunternehmer wird ja der Überschuss (Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben) komplett versteuert. Was mach ich nun mit dem restlichen Geld auf diesem Konto? Muss ich dieses jetzt durch den Jahreswechsel als Privateinlage am 01.01.2017 in Höhe von 25€ "verbuchen", damit wieder alles normal ist? Oder muss ich diese 25€ abheben, so dass ich wieder von Null anfange? Erstelle ich dann einen normalen Privatentnahme-Beleg für das letzte Jahr? Meine Verwandte Buchhalterin kann mir bei dieser Frage nicht helfen...
Danke für eure Antworten!
2 Antworten
ganz einfach:
gar nichts.
hm, das würde bei den anscheinend nur rudimentären Kenntnissen eine etwas längere Abhandlung werden :(
Daher habe ich einfach mal nur die Frage beantwortet :)
Nachvollziehbar. Aus demselben Grund ist hier auch keine Antwort von mir.
Ja das ist wirklich ein Denkblockade. Bankkonten sind doch keine Buchhaltungskonten. Die 25€ sind doch Geld. Das kann entweder entnommen werden oder im Betrieb verbleiben. Aber all das hat wenig mit der EÜ-Rechnung zu tun. Dort werden ja die Einnahmen und Ausgaben verbucht nach Datum wann Geld geflossen ist. Nicht wo es aufgehoben wird. Das kann in der Kasse sein oder auf einem Bankkonto oder im Schrank. Das ist für die Steuer unerheblich. Für die Steuer ist entscheidend die Buchhaltung also die E/Ü-Rechnung, nicht wo das Geld liegt.
Das ist richtig - wird aber sicherlich nicht verstanden.
Ob du noch mal nachlegen möchtest?