EÜR Überschuss - wie verbuchen beim Jahreswechsel?
Einzelunternehmer / EÜR / Kleinunternehmerregelung
Hallo,
folgendes Szenario, habe aktuell eine Denkblockade:
- Auf dem "Geschäftskonto" (zweites Privatkonto das nur für geschäftliche Buchungen verwendet wird) befinden sich am 31.12.2016 bspw. 25,00€. Beim Einzelunternehmer wird ja der Überschuss (Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben) komplett versteuert. Was mach ich nun mit dem restlichen Geld auf diesem Konto? Muss ich dieses jetzt durch den Jahreswechsel als Privateinlage am 01.01.2017 in Höhe von 25€ "verbuchen", damit wieder alles normal ist? Oder muss ich diese 25€ abheben, so dass ich wieder von Null anfange? Erstelle ich dann einen normalen Privatentnahme-Beleg für das letzte Jahr? Meine Verwandte Buchhalterin kann mir bei dieser Frage nicht helfen...
Danke für eure Antworten!
Buchhaltung,
eÜr