Muss auf einer Rechnung / einem Beleg der Leistungsempfänger genannt werden?
Hallo zusammen,
ich verkaufe gewerblich auf ebay und ebay Kleinanzeigen. Ich biete auch Abholung bei Barzahlung an. Viele Kunden wollen keine Rechnung / Quittung von mir. Darf ich dann für meine Buchhaltung eine Rechnung / Quittung ohne Nennung des Leistungsempfängers erstellen? Was schreibe ich da dann rein?
Wie läuft das z.B. im Einzelhandel bei Waren > 250 EUR, da dürfte man doch theoretisch auch keine Kleinbetragsrechnung erstellen. Kommt aber ja oft vor dass man wesentlich mehr als 250 EUR ausgibt.
Habe ich irgendwo einen grundsätzlichen Gedankenfehler?
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