Die Frage kommt von einem Buchhaltungslaien, also verzeiht, wenn sie etwas dumm klingt :)
Möchte ein Unternehmen, das buchführungspflichtig ist, vor Jahresabschluss noch Waren einkaufen, mindert dies den Gewinn durch die Buchung im Wareneinkaufskonto oder gleicht sich das letztendlich aus, da die nicht verkaufte Ware im Bestandskonto zu buchen ist?
Es geht speziell darum, ob man durch den Wareneinkauf weniger Körperschaftssteuer zahlen müsste.