Einrichtung Ferienwohnung verbuchen SKR 03?
Hallo,
ich vermiete eine Ferienwohnung. Die Buchhaltung mache ich mit dem Kontorahmen SKR 03.
Für die Ferienwohnung hatte ich zu Beginn einmalige Ausgaben, um sie einzurichten.
Wie buche ich die Ausgaben?
Ich habe schon überlegt ob es:
- Materialkosten
- Warenkosten
- Kauf einer Maschine
- Sonstige Ausgaben
sein kann.
Materialkosten und Warenkosten sehe ich eher, wenn die Kosten direkt mit den Umsätzen zu tun haben. Z.b. ich kaufe Holz und Verkaufe einen Tisch.
Kauf einer Maschine überlege ich, weil man in beiden Fällen einmalig etwas anschafft, das dann mehrere Jahre hält und indirekt die Umsätze verursacht. Jedoch ist meine Einrichtung keine Maschine!
Sonstige Ausgaben finde ich ungünstig, weil in diesem Konto noch weitere sonstige Ausgaben sind, ich aber klar sehen möchte, wie viel die initiale Ausstattung gekostet hat.
Was meint ihr?
1 Antwort
Die Einrichtung der Wohnung (Stühle, Tische, SChränke, Betten) sind Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hierauf hast Du ja Abschreibung und, soweit es keine GWG sind, über mehrere Jahre.
Geschirr, Besteck usw. kannst Du als Betriebsbedarf verbuchen. Wenn Du das als Einzelposten sehen willst, richte Dir doch ein Konto "Erstausstattung" ein.