Gewinnminderung durch Wareneinkauf?
Die Frage kommt von einem Buchhaltungslaien, also verzeiht, wenn sie etwas dumm klingt :)
Möchte ein Unternehmen, das buchführungspflichtig ist, vor Jahresabschluss noch Waren einkaufen, mindert dies den Gewinn durch die Buchung im Wareneinkaufskonto oder gleicht sich das letztendlich aus, da die nicht verkaufte Ware im Bestandskonto zu buchen ist?
Es geht speziell darum, ob man durch den Wareneinkauf weniger Körperschaftssteuer zahlen müsste.
2 Antworten
Hier musst Du zwischen Bestandkonten und Erfolgskonten unterscheiden.
- Dieser Wareneinkauf ist ein reiner Aktivtausch, da sich "Bank" bzw. "Kasse vermindert und "Warenbestand" entsprechend erhöht.
- Ein Gewinn bzw. Verlust ermittelt sich ausschliesslich über den Abschluss der Erfolgskonten, und diese sind hier nicht betroffen.
Bei einem buchführungspflichtigen, also bilanzierendem Unternehmen erhöht sich nur die Bilanzsumme.
Wenn so ein Unternehmen etwas gewinnwirksames machen will, kann man nur prüfen, welche sofort abzugsfähigen Ausgaben, die für Januar Februar gepant sind, vorgezogen werden können.
Also wie Herr Lohse in Papa ante portas z. B. für 5 Jahre Kopierpapier einkaufen, oder einen Jahresvorrat an Toilettenpapier, ggf. auch alle GWG, die man für die folgenden 12 Monate benötigt.
Aber Vorsicht bei jeder Ausgabe. Gebe ich 100,- Euro aus, sind die 100,- Euro weg. Bei einer GmbH vermindert sich die Steuer aber nur ca. um 30,- Euro.
Die Bilanzsumme erhöht sich nur, wenn ich die Ware erst im nächsten Jahr bezahle.
Genau davon war ich ausgegangen. Oder meine Mandantschaft schwebt im Hintergrund mit, die auf der Bank den Dispo nutzen um Skonto zu ziehen.
Wenn ich die Ware erst im Folgejahr bezahle, dann habe ich eine sog. "Bilanzverlängerung", die auf das Gesamtvermögen keine Auswirkung hat, da ich dem gestiegenen Aktivposten "Warenbestand" einen entprechenden Passivposten für den Neueinkauf als "Verbindlichkeiten aus Wareneinkauf" gegenüberstellen muss.
Wieso erhöht sich die Bilanzsumme?
Ob die 100 Euro nun auf der Bank ausgewiesen sind oder im Warenbestand, ist doch wuppe.
Die Bilanzsumme erhöht sich nur, wenn ich die Ware erst im nächsten Jahr bezahle.