Freelancer und Buchhaltung?

1 Antwort

Das Geld, über das Du bei Upwork verfügen kannst, gilt steuerlich als zugeflossen. Ob Du nun bei Upwork das Geld abrufst, oder nciht, denn Du könntest ja jederzeit abrufen.

DEine Betriebsausgaben gehen dagegen.

Wenn ihr das gleiche Bankkonto auch für die GbR nutzt, müsst Ihr natürlich aufpassen, dass keine Zahlung vergessen, oder doppelt berücksichtigt wird.

Privatentnahmen sind nicht zu erfassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ViolaGiraffa 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 11:38

Danke! Deshalb zahlt Upwork in der Buchhaltung als ein Standardkonto?