Ich bin seit 2005 wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung arbeitsunfähig. Mein Arzt hat mir jetzt empfohlen Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen.

Als Autorin bin ich bei einem Verlag unter Vertrag der bald mein erstes Buch veröffentlichen wird.

Darf ich als Erwerbsunfähigkeitsrentnerin Einkünfte aus dem Verkauf des Buches haben? Wie wird dies versteuert? Muss ich bei Antragstellung der Rente meinen Verlagsvertrag angeben?

Ich hoffe das hier jemand Bescheid weiß

Lieben Gruß Gabi