Hallo alle zusammen, ich habe ein Frage, die mich zum verzweifeln bringen könnte.
Und zwar haben wir folgenden Sachverhalt: Eine Person A, Rentner, bezieht eine Lebensversicherung, die zwischen 1960 und 1970 abgeschlossen wurde. Person A zieht Ende 2006 nach Kanada und verlegt den kompletten Wohnsitz nach Kanada. (Der Wohnsitz wurde in Deutschland abgemeldet) Das deutsche Konto, auf das die Lebensversicherung kommt, bleibt weiter bestehen.
Mit dem Umzug beendet die Versicherung automatisch den Steuerabzug für die Lebensversicherung, d.h. die Lebensversicherung wird vollständig ausbezahlt.
Anfang 2008 meldet sich das Finanzamt, da keine Steuern mehr gezahlt wurden und veranlasst, dass die Steuern wieder abgezogen werden. Zudem werden die Nachforderungen für 2007 nun doppelt abgezogen. D.h. im Prinzip wird jetzt momentan jeden Monat nahezu 3 mal Steuer abgezogen. 1x normal und 2x die Nachzahlung, sodass man nach 6-7 Monaten fertig wär.
Auf Anfrage einer Rechtsgrundlage/Belehrung/Hinweis/Auflistung ect. bekam nun Person A Unterlagen aus denen hervorging, dass die Lebensversicherung "aus Versehen" die Abzüge nach Steuerklasse X nicht abgezogen hat.
Meine Frage lautet nun:
- Muss Person A , die im Ausland wohnt, in Deutschland auf die deutsche Lebensversicherung Steuern zahlen?
- Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes rechtens?