Darf das Finanzamt ein handschriftliches Schreiben zum Widerspruch w/Steuern 2007 zurückweisen?
Ich habe beim Finanzamt einen Widerspruch wegen der Steuern zu 2007 laufen. Sie hatten mir schon signalisiert, daß sie mir nun mehr anrechnen können, sie hatten dann noch Fragen, die ich knapp vorm Urlaub schnell handschriftlich in einem Schreiben beantwortet habe, das hat das Amt nun zurückgewiesen, sie können das nicht entziffern, hieß es, dabei habe ich schon schön geschrieben. Dürfen die meinen Brief einfach so zurückweisen?
3 Antworten
Um die Schriftform zu wahren, braucht man nicht eine Schreibmaschine oder einen Computer. Vielmehr kann man auf die Urform, nämlich das mit eigener Hand Geschriebene immer noch zurück greifen, auch wenn das völlig unüblich und mit viel zu viel Mühen verbunden wäre. Denn lesbar muss es freilich sein. Und dabei gibt es sicherlich ebenfalls noch große Toleranz. Wissenschaftliche Assistenten an Universitäten werden davon ein Lied singen können, wenn sie handschriftliche Prüfungen korrigieren müssen.
Also wenn die Sagen, sie könnten es nciht entziffern, so mußt Du wohl, wenn schon handschriftlich, in Druckschrift schreiben.
Sonst müßtest Du Dich in einem Rechtsstreit mit der Frage umschlagen, ob der Sachbearbeiter Analphabet sein soll.
Alles was bei mir mit dem Finanzamt zu tun hab mach ich per PC schriftlich in Kopie und genau dokumentiert wann und an wen ich geschrieben habe. Handschriftlich mach ich da gar nix !