Studentin, verheiratet, Werbungskosten?
Hallo! Muss euch gleich vorwarnen, hab recht viele Fragen an euch. Hab zwar schon viel, würde es aber gerne genauer wissen. Wir haben folg. Fall: Ich bin Studentin und seit dem 02.2009 verheiratet. Mein Man ist Angestellter und zahlt im Jahr ca. 7000€ Steuern. Ich schreibe jetzt seit paar Monaten an meiner Diplomarbeit, habe also auch kleines Einkommen, da ich jetzt die 5. St.Kl. habe, zahle ich auch ein Paar Euro Steuern. Zuerst mal die Werbungskosten (WK)- Frage. So wie ich es verstanden habe, kann man bis zu 4000€ an WK/ Jahr/Pers. absteuern. Heißt es dann, dass man die 4000€ ausbezahlt bekommt (ist mir schon klar, so viel muss man erstmal zusammentreiben). Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege... Ich fahre jeden Tag 40 km (Einfach) zu meinem Arbeitsplatz, können wir das als WK absteuern? Wie genau läuft‘s dann ab, wie soll man das nachweisen? einfach angeben? Im Januar habe ich noch mein Praktikum in gleichen Betrieb gemacht, können wir das auch angeben, obwohl wir da noch nicht verheiratet waren? Wie schaut es eigentlich mit dem Fahrweg zu der FH? Was kann man noch alles als WK eintragen? Binden der Diplomarbeit (DA)? Studiengebühren? Das ist auch so ein Thema, reicht dafür ein einfacher Kontoauszug oder braucht man einen Nachweis von der Schule? Dann wäre da noch die Notebook-Frage... s. nächster Beitrag
2 Antworten
ein Bündel von Fragen udn nciht ales ganz klar, aber versuchen wir es "aufzudröseln."
a) Das ihr einen Teil des Jahres noch nicht verheiratet ward, ist irrelevant. Ihr werden zusammenveranlagt. Einkommensteuer ist eine jahressteuer.
b) Die Höhe der Werbungskosten ist nciht begrenzt. Wenn Du Werbungskosten hast, dürfen die Sogar höher sen als Deine Einkünfte. Durch die zusammenveranlagung habt ihr davon auch den direkten Vorteil udn braucht nciht auf Rück- oder Vortrag zu warten.
c) Für die Frage, wie die Studienkosten zu behandeln sind, ist zu ermitteln, ob es sich um das Erststudium handelt, oder um ein weiterführendes, oder ob die Arbeit schon auf dem Gebiet ist, dann könnte man es auch als Fortbildung sehen.
d) Die 4.000,- Euro Grenze wäre nur Relevant, wenn die Ausbildungskosten als Kosten in einem nichtsausgeübten Beruf als Sonderausgaben abgesetzt werden sollen.
e) Alle Kosten gehören dazu, also die Fahrten zur Uni, zu den Seminaren, die Studiengebühren (Kontoauszug reicht), Bücher usw. Kassenzettel reichen, wenn man erkennen kann, was gekauft wurde, oder das es Kopier- oder Bindearbeiten waren.
f) Das Notebook gilt tatschlich die Verteilung auf 3 Jahre, oder besser 36 Monate. wurde es im Juni 2008 gekauft sind es in 2008 7/36, in 2009 und 2010 je 12/36 udn in 2011 5/36, des Kaufpreises die abgezogen werden können.
Dann wäre da noch die Notebook-Frage... Hab mir eins gekauft, das war aber schon letztes Jahr, ist es dann schon zu spät? Hab gelesen, dass man die Geräte 3 Jahre lang absteuern muss. Wie läuft das ab? Für die Bücher, reicht da einfach ein Kassenzettel, auch beim Binden der DA? Wie schaut es eigentlich mit den Jahren zuvor, wo ich noch nicht verheiratet war? Hab was davon gelesen, dass man die ganzen entstandenen Werbungskosten im 1. Berufsjahr absteuern kann. Stimmt das? Kann mir ehrlich gesagt das nicht ganz vorstellen. Ok, das wars vorerst. Ich bedanke mich gleich im Voraus für eure Hilfe.