Wir haben ein nebengewerbe als Drehorgelspieler angemeldet. Um auf uns möglichst kostengünstig aufmerksam zu machen geht mein Mann öfters in die Innenstädte und spielt dort mit der Drehorgel. Er hat hierbei eine kleine Dose auf der Drehorgel um Trinkgelder entgegenzunehmen. Muß er dieses Geld Versteuern