Kündigung wegen zu spät kommen?
mein Schwager ist gekündigt worden weil er 3 mal zu spät an die Arbeit gekommen ist. War eigentlich gerechtfertigt, weil das abgemahnt wurde.
ABER:
Sachlage: mein Schwager hat ein Alkohol Problem und kein kleines. Er hatte auch schon MPU und alles rum und dran! Der Arbeitgeber wusste Bescheid... Nachdem er aber mehrmals zu spät kam, hat er ihn genötigt die Einverständnis zu unterschreiben, dass wenn er noch 3 Mal zu spät kommt, wird er fristlos gekündigt. Obwohl der Arbeitgeber von seinem Alkohol-Problem wusste und die Ursache des "Zu-spät-kommen" ihm wohl klar war, hat er ihm keine Alternative angeboten, wie z.B. Entziehungskur, Therapie usw. Mein Schwager ist schon sehr lange in dieser Firma (über 15 Jahren) und bezieht gerade mal 70 ct mehr als der Mindestlohn! Sich währen hat mein Schwager nie gekonnt! Kann man das nicht anfechten, dass der Arbeitgeber nicht seine Verpflichtungen nachgegangen ist? Er hat ihn sogar Maschinen bedienen lassen, obwohl er wusste dass mein Schwager alkoholisiert war! Er arbeitet in Schicht und der Arbeitgeber wechselt die Schicht wann es ihm auch immer passt!
Was kann man da tun? Wir hatten darauf gehofft dass der Arbeitgeber ihn eher dazu zwingt in Entziehungskur zu gehen und sonst er die Arbeit verlieren würde! Es hätte ihn dann dazu gezwungen etwas zu ändern. Er ist ein ganz lieber und zum Gegensatz anderer Alkoholiker ist er überhaupt nicht aggressiv. Er verschläft halt nur dadurch.
3 Antworten
Der Arbeitgeber hätte deinen Schwager sofort nach Bekanntwerden des Alkoholproblems von diesem Arbeitsplatz wegholen müssen. Wenn kein andere geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, folgt ganz logisch die fristlose Kündigung. Und ansonsten Abmahnung und im Wiederholungsfall fristlose Kündigung.
Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, deinem Schwager eine Entziehungskur zu vermitteln. Dein Schwager sollte lieber dankbar sein, dass der AG ihn nicht sofort gekündigt hat, sondern im Gelegenheit gegeben hat, sein Verhalten zu ändern. Diese Möglichkeit hat dein Schwager offensichtlich nicht wahrgenommen. Es ist primär eure Pflicht als Familie, ihm dabei zu helfen und ggf. professionelle Hilfe zu vermitteln. Nicht die Aufgabe des Arbeitgebers und schon gar nicht die primäre Aufgabe der Allgemeinheit. Dass eine derartige Unterstützung durch euch erfolgt ist, würde ich mit Nichtwissen bestreiten.
Und ja, das schreibe ich (auch) aus Arbeitgebersicht.
Sorry .... aber der AG Deines Schwagers ist nicht für dessen Erkrankung verantwortlich oder muss sich für seinen Arbeitnehmer einsetzen.
Obwohl der Arbeitgeber von seinem Alkohol-Problem wusste und die Ursache des "Zu-spät-kommen" ihm wohl klar war, hat er ihm keine Alternative angeboten, wie z.B. Entziehungskur, Therapie usw.
Der AG hat den Status des Co-Alkoholikers beendet .... ständig irgendwelche Entschuldigungen zu suchen ..... etc. ....
Ihr ! als seine Familie tragt als Co-Alkoholiker ( die die ihn ständig unterstützt und aufgefangen habt ) ein gerüttelt Maß an Mitschuld an der jetzigen Situation .
Dein Schwager muss erst einmal platt auf dem Boden liegen ..... vielleicht hilft ihm diese Kündigung jetzt endlich Einsicht in seine Krankheit zu entwickeln. Wenn nicht .... muss es wohl noch eine Stufe tiefer gehen ..... Trennung.
Danke für Eure Sichtweise. Ihr habt im Grunde genommen auch Recht. Ich vergesse es gerne dass nur eine radikale Lösung in Sicht kommt wenn man ihm helfen will. Aber da stecke ich nicht genug drin! Zu weit entfernt!
Da muss sich was ändern... ich überlege mir was... er mag mich gerne und redet auch offen mit mir. Es gibt ja noch die Post ;) Wünscht mir viel Glück!
Es freut mich, dass du unsere Sichtweise so offen aufnimmst. Ich wünsche dir und deinem Bekannten viel Erfolg bei dem langen und steinigen Weg aus der Abhängigkeit!
setzt Euch ( die real betroffenen Angehörigen ) bitte mit einer Al-Anon Gruppe in Verbindung .... dort solltet ihr hilfreiche Tipps erhalten.