Hallo

Ich habe am letzten Arbeitstag vor dem Wochenende ein Dokument zur Übersetzung beauftragen lassen. Habe der Firma dann am Wochenende (außerhalb der Öffnungszeiten) ein Widerrufsformular per Email zukommen lassen. Am Montag wurde mir da mitgeteilt, dass die Übersetzung schon fertig sei, da der Übersetzer (welche keinen Zugriff auf die Firmen-Email hat) am Wochende vorgearbeitet hat.

Jetzt lautet meine Frage: Tritt die Gültigkeit des Widerrufsformulars dennoch am Samstag ein, obwohl der Übersetzer und die Firma sozusagen noch nichts davon wusste oder erst am Montag (wo die Arbeitszeit der Firma wieder anfängt)?

Danke im Vorraus