Ausversehen den Notruf gewählt. Kriege ich jetzt eine Strafe?

2 Antworten

Sofern die Verbindung bereits aufgebaut ist, bitte nicht sofort auflegen, sondern kurz mitteilen, dass es ein Versehen war (kleiner Bruder am Handy). Und wenn eine unbekannte (anonyme) Nummer zurückruft, bitte unbedingt dran gehen. Sonst habt ihr am Ende Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei vor eurem Haus stehen. Und das wird teuer. Wenn jemand anruft und niemand auf Fragen oder Rückruf antwortet, müssen die Mitarbeiter in der Leitstelle immer vom Schlimmsten ausgehen (unbekannter Notfall, Melder nicht ansprechbar).

Strafbar wäre es nur, wenn du absichtlich den Notruf gewählt hättest, ohne dass ein Notfall vorliegt (§ 145 Abs. 1 StGB). Sofern du versehentlich den Notruf wählst und dann nicht mehr reagierst (also fahrlässig in Kauf nimmst, dass ein Einsatz ausgelöst wird), wirst du möglicherweise zumindest die Kosten des Einsatzes tragen müssen (drei- bis vierstellig), sofern du mindestens sieben Jahre alt bist und die nötige Einsicht hattest, um dein Handeln beurteilen zu können (§ 828 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Du bist noch keine 14 Jahre? passiert nix.

Womöglich wird jdm. nochmals eure Eltern kontaktieren - aber all ist gut, keine Strafe!


ichhabeka24 
Beitragsersteller
 02.06.2020, 14:51

Ich bin schon 15 Jahre alt deswegen.