Mit welche Strafe müsste Sie rechnen?
Hallo!
Ich habe gerade etwas Angst das meine Mutter eine Anzeige bekommt.
Sie soll anderen erzählen,dass mein Mann mich mit einer Bekannten betrügt und Sie (Bekannte) unsere Ehe zerstört.
😱
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Wenn der Wahrheitsgehalt der Behauptung nicht beweisbar ist, stände § 186 StGB im Raum (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe), wenn deine Mutter wissentlich die Unwahrheit gesagt hat, auch § 187 StGB (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe).
Beides sind -mit den im Gesetz genannten Ausnahmen- absolute Antragsdelikte (§ 194 Abs. 1 Satz 1 StGB), das heißt die Staatsanwaltschaft ermittelt nur, wenn der Verletzte ausdrücklich einen Strafantrag stellt. Antragsberechtigt (§ 77 StGB) wären hier wohl dein Mann und die Bekannte.
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Oha!Dann hoffe ich mal das es keine Anzeige gibt😱.
Danke für Deine Antwort.