Mit welche Strafe müsste Sie rechnen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Wahrheitsgehalt der Behauptung nicht beweisbar ist, stände § 186 StGB im Raum (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe), wenn deine Mutter wissentlich die Unwahrheit gesagt hat, auch § 187 StGB (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe).

Beides sind -mit den im Gesetz genannten Ausnahmen- absolute Antragsdelikte (§ 194 Abs. 1 Satz 1 StGB), das heißt die Staatsanwaltschaft ermittelt nur, wenn der Verletzte ausdrücklich einen Strafantrag stellt. Antragsberechtigt (§ 77 StGB) wären hier wohl dein Mann und die Bekannte.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wonni 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 21:47

fährt  vor 6 Minuten

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@Wonni

Der Grund für ihre Annahme(meiner Mutter)ist,Er ist jeden Tag bei ihr und fährt mit ihr einkaufen und so.

Wonni 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 21:34

Oha!Dann hoffe ich mal das es keine Anzeige gibt😱.

Danke für Deine Antwort.

Wonni 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 21:41
@Wonni

Der Grund für ihre Annahme(meiner Mutter)ist,Er ist jeden Tag bei ihr und fährt mit ihr einkaufen und so.