es gibt schon eine Ablehnung von ARD/ZDF, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 18.07.2018 und am 01.07.2020 bei "Zweitwohnsitz für Ehepaare" Recht zugunsten dieser Ausnahmeregelung bei 2x Bezahlen der Rundfunkgebühren gesprochen hat. Es wird auf zwei "Erstwohnsitze" verwiesen, weil zwei Beitragsnummern eingerichtet sind, die Ehefrau zahlt für die Wohnung, die jetzt für den Ehemann als "Zweitwohnsitz" gilt, und der Ehemann zahlt auch für seinen "Erstwohnsitz".. es wird aufgrund der Ablehnung auf eine Klage beim Verwaltungsgericht verwiesen, was ist jetzt richtig?