Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren wegen Zweitwohnsitz, was gilt es zu beachten?
es gibt schon eine Ablehnung von ARD/ZDF, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 18.07.2018 und am 01.07.2020 bei "Zweitwohnsitz für Ehepaare" Recht zugunsten dieser Ausnahmeregelung bei 2x Bezahlen der Rundfunkgebühren gesprochen hat. Es wird auf zwei "Erstwohnsitze" verwiesen, weil zwei Beitragsnummern eingerichtet sind, die Ehefrau zahlt für die Wohnung, die jetzt für den Ehemann als "Zweitwohnsitz" gilt, und der Ehemann zahlt auch für seinen "Erstwohnsitz".. es wird aufgrund der Ablehnung auf eine Klage beim Verwaltungsgericht verwiesen, was ist jetzt richtig?
oder zu befürchten, denn "ARD, ZDF" hat sicherlich den "längeren Arm", wenn es im ihre angestammten Pfründe geht?
2 Antworten
Was ist ein Zweitwohnsitz .....
wenn in einem solchen Fall beide Ehepartner diesen als zweiten Wohnsitz nutzen und auch einen gemeinsamen Erstwohnsitz haben..
Es sind doch zwei verschiedene Haushalte, also zwei verschiedene Erstwohnsitze. Also würdest Du mit der Klage scheitern.
ja, dann wäre auch das Gesetz vom 18.07.2028 vom BVerfG über die Ausnahmeregelung bei 2. Wohnsitz für eine Familie ein "Witz".. im übrigen geht es 1x um den 1.Wohnsitz und 1x um den 2. Wohnsitz, das ergibt sich automatisch bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt incl. der Zuweisung einer 2. Beitragsnummer
pardon, ich meine die gesetzesregelung vom 18.07.2018
https://www.finanztip.de/blog/rundfunkgebuehren-gericht-kippt-zahlpflicht-fuer-zweitwohnung/
Dann klag halt.
Allerdings solltest Du Dich dabei etwas genauer ausdrücken. Denn das BVerfG erlässt keine Gesetze und im Jahr 2028 sind wir auch noch nicht.
Und ich würde wetten, dass es in dem Urteil um ein zusammen lebendes Ehepaar geht, welches gemeinsam eine Zweitwohnung hat. Und nicht um Deine Konstellation.
Das ist die Rechtsauffassung der Rundfunkgebührenzentrale.
Wie das so ist: man muss dagegen klagen und beweisen, dass die Rechtsauffassung falsch ist, ansonsten besteht der Gebührenbescheid zu Recht.
Ob ein urteil des BVerfG in diesem Fall anwendbar ist, kann nur das Verwaltungsgericht feststellen.
Eine Alternative dazu gibt es nicht.
nehmen wir mal an, da trennt sich ein paar, der Mann zieht aus, die neue Wohnung ist dann seine 1.Wohnung, die Wohnung, die er vorher mit seiner Ehefrau bewohnt hat, wird ihm als Zweitwohnsitz bestätigt, weil er dort eben als vater und Ehemann gemeldet ist
eigentlich ganz einfach, wenn bei Trennung ein Partner auszieht, geschieht das (hoffentlich nicht)/schon mal..
die Familie namensbezogen zahlt zweimal