Ist Widerrufsformular auch außerhalb der Öffnungzeiten (Samstag) gültig?
Hallo
Ich habe am letzten Arbeitstag vor dem Wochenende ein Dokument zur Übersetzung beauftragen lassen. Habe der Firma dann am Wochenende (außerhalb der Öffnungszeiten) ein Widerrufsformular per Email zukommen lassen. Am Montag wurde mir da mitgeteilt, dass die Übersetzung schon fertig sei, da der Übersetzer (welche keinen Zugriff auf die Firmen-Email hat) am Wochende vorgearbeitet hat.
Jetzt lautet meine Frage: Tritt die Gültigkeit des Widerrufsformulars dennoch am Samstag ein, obwohl der Übersetzer und die Firma sozusagen noch nichts davon wusste oder erst am Montag (wo die Arbeitszeit der Firma wieder anfängt)?
Danke im Vorraus
4 Antworten
Auf der einen Seite muss ich sagen, dass das Übersetzungsbüro echt gute Arbeit leistet, um Kunden zu gewinnen und zu halten, auf der anderen Seite müsste man dich rüffeln. Du vergibst Freitag einen Auftrag, den du Samstags stornierst. Du solltest künftig sicher sein, den Auftrag auch ausführen zu lassen. Das Unternehmen hat alles daran gesetzt, dich voll und ganz zufrieden zu stellen. Warum auch immer du stornieren musstest, ich denke, der Auftrag ist platziert und muss gezahlt werden, sorry.
Hast du denn deine Übersetzung schon bekommen?
Leider wurde mir ca. 1 Stunde später mitgeteilt, dass der Termin für den ich das Dokument bräuchte, nicht mehr zustande kommt. Daher habe ich mich auch möglichst schnell bemüht, dem Übersetzungsbüro dies auch mitzuteilen.
Bekommen habe ich die Übersetzung noch nicht.
Hast du einen Vertrag abgeschlossen, oder deren AGBs zugestimmt?
In den AGBs steht aber folgendes: Die Firma ____ erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen ihr und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Also gehe ich davon aus, dass ich den AGBs auch ohne eine extra Zustimmung zugestimmt habe.
Dann schau doch mal, was da drin steht. Vielleicht gibt es ja eine Klausel, die einen Storno nicht kurzfristig zulässt.
Habe nachgeschaut, von einem kurzfristigen Storno wird nichts erwähnt.
Es steht nur, dass solange die Dienstleistung nicht vollständig erbracht worden ist, muss ich nur den Betrag der bereits erbrachten Leistung zahlen.
Der Sachverhalt ist unvollständig! In welcher Form ist der Auftrag überhaupt erteilt worden? Per Internet oder vor Ort?
Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht bei Verträgen. Daher kommt es auf solche Feinheiten an.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart gibt es damit kein Widerrufsrecht.
Bei der Zusammenfassung des Auftrages, den ich dann per E-Mail bekommen habe, sind die AGBs angehängt, wo es ein Wiederrufsrecht innerhalb der 14 Tage gibt.
Der Auftrag ist vor Ort erteilt worden.