ALG2 auf das Konto meines Mitbewohners zahlen lassen. Nach Streit behält er das Geld ein?
Hi zusammen
Und zwar hab ich folgendes Problem, ich hab mein Alg2 immer auf das Konto meines Mitbewohners zahlen lassen.
Da wir uns nun aber derbe zerstritten haben und ich ausziehen muss rückt er das Geld nicht raus.
Nun meine Frage, ist das rechtens oder hab ich irgend eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
2 Antworten
Zuerst einmal, wie mein Vorredner sagte, ist die Überweisung auf ein fremdes Konto nicht zulässig.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es dem Amt egal ist, an welche Bankverbindung sie überweisen.
Dein Bekannter hat bei Kontoeröffnung die AGB seiner Bank anerkannt, die da lauten, dass das Konto ausschließlich auf eigene Rechnung zu führen ist.
Es ist seiner Bank nur noch nicht aufgefallen, denn sonst hätte er eine Mahnung bekommen, sein Konto wäre unter Beobachtung gestellt worden oder im schlimmsten Fall gekündigt worden.
Was du machen kannst ist erstens, dir ein eigenes Girokonto einrichten.
Wenn du schlechte Schufa hast, ist das egal, denn ein sogenanntes Basiskonto muss dir jede Bank einrichten. Das wäre dann allerdings ohne Dispo.
Dann teilst du dem Jobcenter die neue Bankverbindung mit.
Um dein Geld von dem Bekannten zurückzubekommen, nutze hier die Suchfunktion zum Thema Mahnverfahren, Mahnbescheid online, Konto-oder Lohnpfändung.
Das kannst du vorerst ohne Anwalt machen.
Es ist schonmal gar nicht rechtens, dass Dein ALG2 auf das Girokonto vom Mitbewohner transferiert wurde!!
Mitgehangen - mitgefangen.
Wie kommst Du den auf den steilen Schuh?? Bei Rente, Entgelt, Transferleistungen, Entgeltersatzleistungen etc. muss die Person im Bewilligungsbescheid mit dem Inhaber des Girokontos übereinstimmen. Das unterschreibt jedermann und jedefrau bei der Eröffnung eines Girokontos.
Dein Vorgehen kann das JobCenter zu satten Sanktionen veranlassen, wenn die das mitbekommen.
Es kann auch ein Konto einer anderen Person sein. Das Jobcenter überweist das Geld auf das Konto, was im Antrag angegeben wurde. Auch wenn der Kontoinhaber ein Anderer ist.