Nie ein Paket erhalten, Rechnung vom Anwalt?

2 Antworten

Du musst erneut Anzeige bei der Polizei erstatten und Widerspruch gegen die Forderungen einreichen und eine Kopie der Anzeige übersenden, dann sollten die Briefe aufhören.


AlexDankey 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 10:44

obwohl angeblich die Pakete an meiner Adresse entgegen genommen wurden ?

correcta  11.05.2020, 10:55
@AlexDankey

Natürlich. Oder willst du was bezahlen, was du nicht bestellt oder bekommen hast? Die werden sich die Belege anfordern, mit den Unterschriften, wer die Pakete empfangen hat.

AlexDankey 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 10:57
@correcta

Nein auf keinen Fall! Ich werd‘s machen, die schüchtern einen schon extrem ein. Mir sagte die Dame von der Kanzlei, ich solle überlegen, wann ich bestellt habe. Da ja die Pakete übernommen wurden an meiner Adresse.

correcta  11.05.2020, 11:08
@AlexDankey

Erstatte die Anzeige einfach(geht auch online) und schick die Kopie an die Kanzlei, dann dürfte Ruhe sein.

GoaSkin  26.03.2021, 22:53
@AlexDankey

ja... obwohl das angeblich so ist. Daraufhin muss dann bewiesen werden, dass die Unterschrift auch Deine ist.

Im Übrigen ist es hinreichend bekannt, dass es häufig die Paketboten selbst sind, die auf diese Art und Weise einen Betrug begehen, in dem sie auf fremden Namen bestellen und dann in ihren Geräten so tun, als hätten sie was zugestellt.

Und hört auf, mit Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu telefonieren! Das ist eine Todsünde!

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

AlexDankey 
Beitragsersteller
 12.05.2020, 01:32

naja wie soll man sonst wissen um was es geht ?😅

Answer123  13.05.2020, 01:27
@AlexDankey

Schreiben. E-Mail oder klassischer Brief ist relativ egal, aber bitte ausschließlich schriftlich kommunizieren. Telefonate kannst du nicht beweisen und dein Gesprächspartner wird das Gespräch später in der Regel etwas bis deutlich anders in Erinnerung haben als du.

In 10 Monaten heißt es dann, du hättest im Telefonat vom XX.05.2020 doch bereits die Forderung in vollem Umfang anerkannt, also sollst du jetzt auch zahlen, über die inhaltliche Berechtigung muss man nicht mehr streiten... Da der MA des RA-Büros sich natürlich Notizen gemacht hat, du jedoch vermutlich nicht, ist seine Aussage vor Gericht tendenziell plausibler und glaubwürdiger als deine... Merkst du was?

Also bitte nur noch schriftlich kommunizieren, am besten mit Zustellnachweis (Einschreiben-Rückschein, Fax mit qualifizierterem Sendebericht oder E-Mail mit positivem DSN). Das gilt ganz besonders, wenn man sich mit dem Kommunikationspartner nicht einig ist. Jeder, der dir mal später in der Sache helfen soll (z. B. ein Anwalt), wird es dir danken.

AlexDankey 
Beitragsersteller
 30.05.2020, 19:26
@Answer123

Hab ich gemacht. Auch schon angezeigt. Danke für die Hilfe