Darf meine Tochter in der jetzig bewohnten Sozialwohnung bleiben wenn der Rest der Familie auszieht?

3 Antworten

Kann sie in der Wohnung bleiben oder muss sie ausziehen?

https://www.promietrecht.de/Blog/Eltern-ziehen-aus-Kind-bleibt-in-Wohnung-unerlaubte-Untervermietung-E2776.htm

Wohnt ein (erwachsenes) Kind noch bei den Eltern in deren Mietwohnung, darf es beim Auszug der Eltern auch ohne Zustimmung des Vermieters dort wohnen bleiben.

Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding (Az. 11 C 271/14) hervor. 

Der Fall: Die Mieterin und ihr Sohn lebten seit langem gemeinsam in einer Wohnung, in einem Haushalt.

Und das dürfte auch hier anwendbar sein, selbst wenn die Wohnung größenmäßig unangemessen ist und auch sonst kein Anspruch mehr auf eine "Sozialwohnung" besteht.

https://www.immowelt.at/r/a/mietvertrag-uebernehmen-dann-haben-mieter-ein-eintrittsrecht.html

Die Tochter muss bei einer Überprüfung weiter die Bedürftigkeit nachweisen. Spätestens beim Hauptmieterwechsel könnte es soweit sein und dann ist es halt sehr sehr fragwürdig, ob eine alleinstehende Frau ein so große Sozialwohnung weiter bewohnen bzw. überhaupt bezahlen kann. Eher wird einer neuen Familie der Vorzug gegeben. Kann gut sein, dass das von Behördenseite dem Vermieter so vorgegeben wird. Ich halte die Idee für ziemlich aussichtslos.


rubinstein 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 15:00

Danke für die Antwort, habe gerade mit der Hausverwaltung telefoniert. Sie hat kein Recht darauf außer sie hat einen Bescheid der ihr die Wohnung zuspricht.

Wenn ihre Tochter älter als 18 Jahre alt ist das gestattet

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung