Wer kann alles belangt werden beim Pflegefall des getrennt lebenden Ehemann?
Der getrennt lebende Ehemann (seit 5 Jahren) meiner Lebensgefährtin, ist schwer erkrankt und wird zum Pflegefall. Die aus dieser Ehe stammenden Kinder (18 Jahre in einer Berufsausbildung und 21 Jahre ausgelernt und voll Berufstätig) leben mit mir und mit meiner Lebensgefährtin (Halbtagsbeschäftigt) in einem Haushalt.
Wer kann alles finanziell belangt werden?
Wird das gesamte Einkommen des Haushaltes zur Berechnung der Pflegekosten angerechnet? Oder werden die Kosten bei den Kindern und meiner Lebensgefährtin aufgeteilt?
1 Antwort
Hallo,
ob eine Zahlungsverpflichtung besteht, entscheidet letztlich allein die Zahlungsfähigkeit !
Folgender Link soll dir lediglich zur Info dienen:
.... ein Garant wie eine Entscheidung ausfällt, kann selbst ein Anwalt nicht zu 100% geben.