Der getrennt lebende Ehemann (seit 5 Jahren) meiner Lebensgefährtin, ist schwer erkrankt und wird zum Pflegefall. Die aus dieser Ehe stammenden Kinder (18 Jahre in einer Berufsausbildung und 21 Jahre ausgelernt und voll Berufstätig) leben mit mir und mit meiner Lebensgefährtin (Halbtagsbeschäftigt) in einem Haushalt.

Wer kann alles finanziell belangt werden?

Wird das gesamte Einkommen des Haushaltes zur Berechnung  der Pflegekosten angerechnet? Oder werden die Kosten bei den Kindern und meiner Lebensgefährtin aufgeteilt?