Schuldnerin zahlt trotz verlorenem Gerichtsprozess nicht, wie komme ich nun zu meinem Geld?

2 Antworten

Die entscheidendee Frage wäre doch erst mal, ob de Person denn überhaupt über Geld verfügt. Wer nichts hat, von dem kann man auch nichts holen. Das kann dann noch nicht mal der Gerichtsvollzieher.

Wenn die Person aber Geld hat, dann gibt es sehr wohl Möglichkeiten. Eine Sach-/Geldpfändung durch den Gerichtsvollzieher, oder Lohnpfändung beim Arbeitgeber, oder eine Kontopfändung.

Beauftrage deine Anwältin, diese weiteren Schritte durchzuführen. Wenn das Konto der Person oder der Arbeitgeber nicht bekannt ist, hat der Gerichtsvollzieher Möglichkeiten, das heraus zu finden, wenn man ihn entsprechend beauftragt.


Jenseman 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 16:58

Zum damaligen Zeitpunkt hatte diese Person ihre ”Familie“ schon vergrößert.
Aus den folgenden Unterlagen, die mir zugestellt wurden, ist ersichtlich gewesen, was sie monatlich an Unterhaltskosten bekommt.

Und das war meines Erachtens nach ein nicht geringer Betrag.
Zudem hatte diese Person schon ein Kind und hat ihre „Familie“ um noch 2 erweitert.

Damals schon „arbeitsscheu“, was sich aufgrund dessen keinesfalls geändert hat.

Ich weiß nicht, ob man mich versteht, aber ich versuche mal, es an einem simplen Beispiel zu erklären.

Wenn ich mir heute ein Auto kaufen möchte, unterschreibe ich doch einen Vertrag der beinhaltet, was ich für monatliche Zahlungen zu leisten habe. Halte ich mich nicht daran, wird der Wagen wieder einkassiert.

Und so ist es doch mit dem Urteil, wenn ich zu etwas verurteilt werde, dann muss ich diese Auflagen doch auch erfüllen und nicht einfach nicht bezahlen.

Diese Person will einfach nicht ihre Schulden bezahlen, wie kann in diesem „Rechtsstaat“ soviel Dreistigkeit geduldet werden???

Aivas  29.04.2020, 17:15
@Jenseman

Wie schon erläutert muss das nicht geduldet werden, sondern das Geld kann gepfändet werden. Gleichzeitg ist es aber auch ein Sozialstaat, durch den jeder ein Minimum an nicht pfändbarem Geld haben muss, wobei die Höhe gesetzlich geregelt ist.

Ich kann dich aber sehr gt verstehen, denn mir schuldet auch jemand Geld, von dem ich mir ziemlich sicher bin, dass er es hat, aber da er vermutlich "Bar"- Einnahmen hat (was ich nicht beweisen kann), habe ich keine handhabe. Ich könnte einen Detektiv los schicken, der Beweise sichert, aber damt wäre möglichweise noch mehr Geld raus geschmissen.

Novosibirsk  14.06.2020, 14:57
@Jenseman

Dein Beispiel mit dem Autokauf hinkt Denn wenn dieses Auto nicht mehr vorhanden ist, dann kann der Autoverkäufer dies auch nicht mehr kassieren

Jenseman

Ständiges Lamentieren bringt nichts.

Hast du beim Amtsgericht - Schuldnerverzeichnis - um Auskunft gebeten, ob die Schuldnerin im dortigen Schuldnerverzeichnis mit einer Eintragung verzeichnet ist und von wann die Eintragung stammt?

Soweit die Schuldnerin in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben und ein Vermögensverzeichnis vorgelegt hat, beantrage zur Vorbereitung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen die Erteilung des Protokolls und des Vermögensverzeichnisses.


Jenseman 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 17:51

Okay, dann werde ich dies baldmöglichst in die Wege leiten.

Vielleicht komme ich da irgendwie weiter?!