Erbengemeinschaft, was tun?

2 Antworten

Und was ist jetzt mit der Wohnung des zwischenzeitlich verstorbenen Bruders - wer bewohnt / nutzt diese? Oder wurde aus irgendeinem Grund seitens des verstorbenen Bruders für ihn Miete gezahlt?

Wieso kann nach dem Tod des Kontoinhabers überhaupt über einen solchen Zeitraum Miete gezahlt werden?

Wie sieht es mit den Nebenkostenabrechnungen für 2018 / 2019 aus . Wurden diese seitens des mietfordernden Bruders ( der ja dem Anschein nach Wohnungseigen-tümer ist ?? ) vorgelegt?


Heike205 
Beitragsersteller
 08.07.2020, 14:25

Ja genau, das zweite ist es. Der verstorbene Bruder hat die Miete des anderen per Dauerauftrag gezahlt, warum das weiß ich nicht! Und ein Dauerauftrag zu stoppen braucht man die Unterschrift aller Erben, diese verweigert er aus erkennbaren Gründen.

wilees  08.07.2020, 14:38
@Heike205

Verrätst Du mir mal, womit die Bank die weitere Ausführung dieses DA - 2 Jahre nach Tod des Kontoinhabers rechtfertigt - verlangt einen Nachweis, über den Dauerauftrag! Desweiteren .... auf wessen Namen ist denn die Wohnung für welche die Miete gezahlt wird angemietet?

Recherchiert bitte mal bei Euren ! Banken ( wo Eure Konten geführt werden ) wie so etwas möglich ist.

Wenn es gemäß Eurem Anwalt keine Möglichkeit gibt ( was ich schlichtweg für Blödsinn halte ), könnte sich besagter Bruder die Miete bezahlen lassen, bis das Vermögen verbraucht wäre - und könnte drüber noch Forderungen an die Miterbengeltend machen .... wen die Bank über das Guthaben hinaus weiterhin den DA bedient?

Heike205 
Beitragsersteller
 08.07.2020, 14:51
@wilees

Die Bank ist der Meinung, das alle Erben der Erbengemeinschaft unterschreiben müssen um das Konto und den damit verbundenen Dauerauftrag aufzulösen! Auf den Kontoauszügen steht ganz genau für wenn und für welches Mietobjekt an den Vermieter gezahlt wird....also der Name meines Bruder und seine Adresse. Und genauso, wie du sehe ist das auch...er unterschreibt nichts, er profitiert ja als einziger davon. Danke für deine Tipps, werde ich auf jeden Fall versuchen!

Andri123  08.07.2020, 15:05
@Heike205

Ich kenne das auch so, dass die Bank nach Vorlage einer Sterbeurkunde das Konto auf Nachlasskonto umstellt und Verfügungen/Daueraufträge einstellt. Neulich gerade erlebt.Im Prinzip sollte die Bank ja bemüht sein, den Nachlass zu sichern, bis die legitimierten Erben verfügen können. Womöglich macht sie sich sonst schadensersatzpflichtig. Also würde ich das nochmals schriftlich fordern.

Gab es eine Verpflichtung des Verstorbenen zur Zahlung der monatlichen Beiträge an den Bruder?


Heike205 
Beitragsersteller
 08.07.2020, 15:25

Nein, jedenfalls ist es nicht bekannt.