Kindunterhalt obwohl eltern nicht verheiratet sind und zusammen wohnen?
Hallo, Meine Freundin ist 17 Jahre alt und ich bin 20.Sie bekommt ein Kind von Mir.wir sind noch nicht verheiratet Und wir wollen zusammen ziehen.
ich Arbeite Vollzeit aber meine Freundin arbeitet nicht.
wenn wir zusammen ziehen bekommen wir trozdem Kindunterhalt oder muss ich selber das zahlen?
muss ich das miete zahlen ?
oder bekommen wir noch weiterehilfe von Stadt?
3 Antworten
wenn wir zusammen ziehen bekommen wir trozdem Kindunterhalt oder muss ich selber das zahlen?
Witzbold - wer soll denn für Dein ! Kind Unterhalt bezahlen, wenn nicht Du?
Unabhängig davon, ob ihr nun verheiratet seid oder nicht, Du schuldest der Nutter Deines Kides auch Betreuungsunterhalt.
Soweit ihr zusammenzieht, wird / würde Dein Einkommen im Falle X auch auf Transfergelder wie Wohngeld oder Leistungen nach SGB II angerechnet.
Thema Hartz IV .... Euer Bedarf wäre danach Regelsatz für Dich und Deine Freundin jeweils 389 Euro und für Euren Zwerg 250 Euro - dazu kämen dann noch die angemessenen !! Kosten der Unterkunft.
Dagegenzurechnen wäre Dein Nettoentgelt - wie hoch ist dieses?? - ( abzüglich eines Freibetrages ) sowie das Basiselterngeld Deiner Freundin in Höhe von 300 Euro und das gesetzliche Kindergeld 204 Euro ( ab Januar 2021 = 219 Euro )
Angemessene Kosten der Unterkunft - Suchbegriff :
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
oder .... Hartz IV Kosten der Unterkunft + Ortsnamen
Evtl. könnte sonst Anspruch Wohngeld bestehen ....
Ja, es könnte durchaus ein ALG-II-Anspruch entstehen.
Regelbedarf sind 1028,-€ plus angemessene Miete geschätzt auf 600,-€ warm, also Bedarf wäre 1628,-€
Mindestlohn liegt bei ca. 1.200,-€ netto abzgl. Freibetrag 320,-€ plus 204 KG plus 300 Elterngeld wären insgesamt ca. 1 400,-€ anzurechnenden Einkommen. Also bei diesen geschätzten Zahlen wäre der ALG-Anspruch 230,-€.
Auf jeden Fall sollten die beiden eine Wohnung innerhalb der Hartz-IV-Richtsätze suchen.
Ich geh mal davon aus, dass ihr erst zusammenzieht, wenn deine Freundin 18 ist. Ansonsten ist die Zustimmung der Eltern bzw. des Jugendamtes erforderlich.
Deine Freundin bekäme Unterhalt von ihren Eltern, wenn sie sich in einer Ausbildung befindet. Darin enthalten ist auch das Kindergeld der Eltern, welches die Eltern für deine Freundin erhalten.
Für euer Kind bekommt ihr auch Kindergeld. Für dieses Kind bist du unterhaltspflichtig und auch deine Freundin hat dir gegenüber einen Unterhaltsanspruch, wenn Sie keiner Arbeit oder Ausbildung nachgehen kann.
Das könnt ihr natürlich untereinander regeln, da ihr ja eh zusammenleben werdet.
Viel Glück!
meinst du kindergeld? der unterhalt wuerde von dir kommen.kindergeld steht jedem kind zu