Betrug im Einzelhandel?
Mein Partner ist heute in einen kleinen Laden um meine Hausschlüssel nachmachen zu lassen. Der Verkäufer merkte schnell, dass dieser mit Akzent spricht, und redete ihm ein, daß dies ein Sicherheitsschlüssel wäre, der 25€ kostet, was aber absolut nicht stimmt. Den gleichen Schlüssel habe ich dort persönlich zu einem viel kleinerem Preis duplizieren lassen. Ich möchte später da noch mal hinfahren, und den Besitzer, der dies auch durchgeführt hat, zur Rede stellen. Mein Lebensgefährte hat zudem keine Quittung erhalten, obwohl dies seit Januar Pflicht ist. Wie kann ich das Geld zurück bekommen?
1 Antwort
Wie kannst Du denn beweisen, dass ein Partner dort war, dass er 25,- Euro bezahlen musste, dass die Preise seit Deinem Besuch nicht gestiegen sind.
Wer nicht auf die Preisaushänge sieht und nicht nach einer Quittung fragt, den bestraft das Leben.
Die Bonpflichtkenne ich, wir haben Schulungen für unsere Mandanten dazu gemacht.
Aber wie beweise ich ohne Bon überhaupt dort gewesen zu sein. Den Rohling des Typs gibt es auch bei anderen Schlüsseldiensten.
Es gibt keine Pflicht, den Kunden den Bon mitzugeben! Der Bon muss erstellt werden.
Daran dass ein Schlüssel existiert kann man nicht erkennen wieviel dafür bezahlt wurde.
wfwbinders Antwort Wie kannst Du denn beweisen, dass ein Partner dort war, dass er 25,- Euro bezahlen musste ist also absolut passend!
Außerdem gilt im Einzelhandel seit dem 1 Januar 2020 eine Bon Pflicht. Auch wenn der Kunde diesen nicht möchte, muss dieser mitgegeben werden. Und bevor du das nächste Mal so eine u produktive Antwort sendest, erst richtig lesen, und sich über den aktuellen Stand der Dinge informieren!