Betrug im Einzelhandel?

1 Antwort

Wie kannst Du denn beweisen, dass ein Partner dort war, dass er 25,- Euro bezahlen musste, dass die Preise seit Deinem Besuch nicht gestiegen sind.

Wer nicht auf die Preisaushänge sieht und nicht nach einer Quittung fragt, den bestraft das Leben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dariatastic 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 16:55

Außerdem gilt im Einzelhandel seit dem 1 Januar 2020 eine Bon Pflicht. Auch wenn der Kunde diesen nicht möchte, muss dieser mitgegeben werden. Und bevor du das nächste Mal so eine u produktive Antwort sendest, erst richtig lesen, und sich über den aktuellen Stand der Dinge informieren!

wfwbinder  22.04.2020, 18:23
@Dariatastic

Die Bonpflichtkenne ich, wir haben Schulungen für unsere Mandanten dazu gemacht.

Aber wie beweise ich ohne Bon überhaupt dort gewesen zu sein. Den Rohling des Typs gibt es auch bei anderen Schlüsseldiensten.

Steinemann  22.04.2020, 20:44
@Dariatastic

Es gibt keine Pflicht, den Kunden den Bon mitzugeben! Der Bon muss erstellt werden.

Daran dass ein Schlüssel existiert kann man nicht erkennen wieviel dafür bezahlt wurde.

wfwbinders Antwort Wie kannst Du denn beweisen, dass ein Partner dort war, dass er 25,- Euro bezahlen musste ist also absolut passend!

Dariatastic 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 16:50

Er hat den Schlüssel mitgebracht, du Genie!