Ist eth-staking gmbh seriös?

Ich habe mich bei einem nebenjob beworben der nach einer zeit mein hauptjob werden soll
das hier ist die nachricht die ich nach meiner bewerbung bekommen habe.

( Sehr geehrter Herr Hahn,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Bewerbung bei der ETH-Staking GmbH und dürfen Sie rechtherzlich für die Annahme einer Anstellung bei uns als Handelssystem Manager/in im Finanzsektor auf Home-Office Basis gratulieren.

Mein Name ist Richard Koch und ich bin für die Betreuung der neuen Arbeitskräfte zuständig, sowie Ihr Teamleiter für angehende Fragen oder Hilfe bei den aufgegebenen Aufträgen. Bei jeglichen Rückfragen zu den anfallenden Aufgaben sowie andere organisationstechnischen Angelegenheiten, bin ich Ihr Ansprechspartner.

Als Handelssystem Manager/in im Finanzsektor sind Sie für unsere Klienten zuständig, Sie empfangen Aufträge von uns und müssen diese Aufträge ins Handelssystem einarbeiten. Dabei werden Sie keinen direkten Kundenkontakt haben. Sie helfen uns dabei Transaktionen, die von unseren Klienten kommen, an das Ziel weiterzuleiten. Wie das geht, werde ich Ihnen hier bei Whatsapp Schritt für Schritt erklären. Es ist dann Ihre Aufgabe, dieses Geld im Handelssystem zu hinterlegen, wir erklären Ihnen selbstverständlich die Prozedur. 

Was ist das Handelssystem?

Seit November 2020 arbeitet unser Handelssystem mit Algorithmen für ETH und für ETH 2.0 selbständig. Es erstellt Positionen und verkauft diese wieder, unsere Klienten erzielen damit circa 5-10% Gewinn im Monat. 

Sie unterlaufen eine 2-wöchige Probezeit um sicherzustellen ob der von mir angegebene Ablauf eingehalten wird und jeder Auftrag fristgerecht abgearbeitet wird.

Diese 2-wöchige Probezeit wird selbstverständlich bezahlt und Sie sind über uns auch versichert, falls es zu Problemen führen sollte, was wir aber bezweifeln!

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und würde mich freuen wenn Sie zeitnah eine Antwort geben können, ob Sie diese Anstellung ausführen möchten oder nicht. Es warten unzählige von Bewerber und es gibt nur begrenzte Plätze.

Wenn Sie damit einverstanden sind, würden wir Ihnen dann erklären wie die weiteren Schritte sind.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Koch

ETH-Staking GmbH)

geht das in richtung geld wäsche oder ist das seriös? hab auch einen vertrag unterschrieben

mir wird halt geld aufs bankkonto überwiesen das ich dann wieder weiter senden soll an bitvavo

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Online-Banking, geld verdienen, nebenjob, Vertrag, Homeoffice, Kryptowährung, krypto
Ein Jahr lang wurden die Beiträge vom Studienkreis nicht abgebucht, jetzt kommt ein Mahnbescheid - was tun?

Hallo, habe folgendes Problem: 2013 meldete mein Freund unseren gemeinsamen Sohn beim Studienkreis zur Nachhilfe an. Soweit so gut. Er ging über ein Jahr dorthin, bis mir die Sekräterin mitteilte, dass die monatlichen Beiträge nicht abgebucht worden sind. Was mich sehr verwunderte da wir weder eine Nachricht bekamen noch eine Zahlungserinnerung das die Beträge offen wären. Das beste ist ich bekam einen Vertrag vorgelegt mit meinem Nachnamen aber ein ganz anderer Vornamen. Auf meine Frage wie sowas sein kann, konnte sie mir nicht beantworten und meinte ihre Vorgängerin hätte wahrscheinlich ein Fehler gemacht.

1. Mein Freund hatte ihn angemeldet und seine Kontonummer angegeben, aber sein Name steht nicht im Vetrag.

2.Warum und weshalb die Abbuchung nicht stattgefunden hat konnten sie mir auch nicht beantworten.

3. Der Vetrag wurde nicht von mir unterschrieben, von wem die Unterschrift ist konnten sie mir auch nicht sagen, da es auch nicht die von meinem Freund ist.

Jetzt ist es so, das der Vertrag einfach auf meinen Namen abgeändert worden ist und der Betrag jetzt von mir verlangt wird. Jetzt kam ein Mahnbescheid. Kann ich gerichtlich vorgehen oder muss ich den Betrag trotzdem bezahlen?Die Leistungen wurden ja in Anspruch genommen das bestreite ich auch nicht, jedoch wurde es von der Buchhaltung verschlammt und keine genauen angaben darüber gemacht warum.Was kann ich tun?

Nachhilfe, Vertrag, Einzugsermächtigung
Schwiegervater scheint Geld zu veruntreuen, wie sollen wir vorgehen?

Die Schwiegermutter ist dement, der Schwiegervater hat eine Vorsorgevollmacht, in der auch geregelt ist, dass er ihre Vermögensangelegenheiten regeln darf.

Um Grundstücke zu verkaufen, die jedoch alleine auf ihren Namen liefen, hat er ausschließlich für den Verkauf eine Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht bekommen.

So weit so gut. Nun sind die Beträge vom Verkauf der Liegenschaften eingegangen und auf einmal sagt der Schwiegervater, dass er für sür seine Frau und sich, vor einiger Zeit von einem Freund eine 5stellige Summe im höheren Bereich geliehen hätte.

Einen Darlehensvertrag gibt es auch, den aber nur er als Vorsorgevollmachtinhaber zusammen mit dem Freund unterschrieben hat, da sie seinerzeit bereits dement war.

Jetzt soll das Geld an den Freund zurückgezahlt werden.

Es war immer genug Geld da, sie wohnen im Eigentum und uns erscheint das alles recht fadenscheinig.

Muss er, da er das Darlehen vom Geld der Verkäufe der Grundstücke zurückzahlen will, darüber nicht Rechenschaft ablegen?

Sie war da alleinige Besitzerin und er hatte lediglich die Bevollmächtigung den Verkauf für sie abzuwickeln.

Wohlgemerkt, es war nie die Rede von einem Darlehen, wozu er das Geld angebblich leihen musste, obwohl Vermögenswerte da waren, kann er nicht so genau sagen.

Uns kommt das sehr merkwürdig vor, vor allem weil dieser "Freund" nie Geld hatte und sich eigentlich immer nur gerade mal so über Wasser halten konnte.

Das Geld vom Verkauf sollte dem Lebensabend von Beiden dienen, zumal nicht mehr sicher ist, ob die Schwiegermutter nicht doch in absehbarer Zeit in ein Seniorenheim muss. Da sollte es dann doch ein gescheites Seniorenheim sein, denn finanziell stand das bisher auf sicheren Füßen.

Wir wissen ja nicht, wer da noch plötzlich mit einem Darlehensvertrag um die Ecke kommt.

Können wir etwas tun, um die Darlehenssache prüfen zu lassen?

Vertrag
Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

Gas, Mieter, Mietrecht, vermieter, Vertrag, Vertragsrecht, Abrechnung, Gaspreis
Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag
Ausgabebeleg dienstkleidung unter Vorbehalt unterschreiben?

Hallo , ich komme gleich mal zur Sache.

In meinen Arbeitsvertrag steht das ich in meiner Arbeitszeit am Einsatzort die mir zur Verfügung gestellte Dienstkleidung tragen muss.

Diese habe ich auch bei der Einstellung erhalten und nun bei der nachbestellung bzw Anforderung von mehr Blusen kamm so eine Ausrüstung Ausgabebeleg mit. Womit ich eigentlich kein Problem hätte wenn es das wirklich wäre.

Nun zum Inhalt des Schreibens.

Name personalnummer Artikel Bezeichnung Stückzahl und Preis. Bestellung komplett ausgegeben. (Nun gehst los)

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Bekleidungsgegenständepfleglichst zu behandeln, Beschädigungen oder Verlust sofort schriftlich anzuzeigen. Die Firma ist berechtigt abhandengekommen oder beschädigte Gegenstände durch unsachgemäße Behandlung des MA in Rechnung zu stellen. (Bis hier hin alles i.O.)

Absatz.

Die Bekleidungsgegenstände werden beim Ausscheiden des Mitarbeiters je nach Nutzungsdauer in Rechnung gestellt. Nicht zurückgegebene Dienstausweise werden mit einer Gebühr von 12.50 verrechnet.

Der Mitarbeiter erklärt sich mit einer entsprechenden Verrechnung mit seinen Lohn oder Gehaltsansprüchen einverstanden.

Bitte senden Sie ein Exemplar des Ausgabebeleges unterschrieben an .... zurück.

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So ich will das nicht unterschreiben. Ich will nicht das irgendwas spontan von meinen Gehalt abgezogen wird ohne das ich da vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Und die pauschale je nach Nutzungsdauer muss man so oder so das bezahlen.... also sorry des wären inzwischen 500 Euro, das ist viel Geld bei meinen mickrigen Lohn fast die Hälfte... wenn ich dürfte würde ich ja meine privatkleidung tragen ...

Da ich die Kleidung brauche und ich eigentlich keine Lust habe mir nen neuen Arbeitgeber zu suchen wäre nun meine Idee gewesen unter Vorbehalt zu unterschreiben und die Textpassagen denen ich nicht zustimme zu kennzeichnen. Hätte das rechtlich Bestand oder ist der Zettel ohnehin selbst mit Unterschrift for Gericht ungültig?

Werde mir bald eine Rechtschutzversicherung zu legen und Mitglied in der Gewerkschaft werden. In meinen Bereich befürchte ich sind solche schreiben und unterschriftenzwang gang und gäbe... und mein Arbeitsvertrag ist auch sehr bescheiden, nicht einmal ne Definirung der anstellungsart vollzeit teilzeit geringfügig ist vorhanden. Echt schade mir gefällt der job wirklich sehr gut .

Hoffe mir kann hier jemand helfen

MfG steffi

Recht, Vertrag