Worauf achten, wenn ich Freunden 5000 Euro leihen möchte!
Freunde von mir benötigen kurzfristig Geld - mir ist klar, dass solche Sachen immer die Gefahr haben, dass die Freundschaft leidet. Wer kann mir Tipps geben, wir wir dies am besten vertraglich gestalten?
1 Antwort
Kronprinz: Am 17.2. und 20.3.2012 habe ich auf eine ähnliche Frage mit dem Entwurf eines Darlehensvertrages - vollständig ergänzen und zweifach erstellen - wie folgt beantrwortet::
"Die Darlehensgeberin (Schwester) … gewährt dem Darlehensnehmer (Bruder) … ein Darlehen von Euro 20 000 zweckgebunden zum Kauf des Pkws…. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt am … Der Darlehensnehmer wird den Empfang besonderes quittieren. Das Darlehen ist mit … % zu verzinsen und mit … % zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Das ergibt eine monatliche Rate von konstant 350 Euro und eine Gesamtlaufzeit von ca. … Jahren. Zins und Tilgungsraten sind monatlich nachträglich fällig und müssen spätestens innerhalb einer Woche dem Konto der Darlehensnehmerin Nr. … bei der … Bank, BLZ … gutgeschrieben sein. Gehen laufende Leistungen nicht termingerecht bei der Darlehensgeberin ein, kann die Darlehensgeberin Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem jeweiligen Basiszins nach § 288 BGB verlangen. Die Darlehnsgeberin kann das Darlehen zur sofortigen Rückzahlung kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 2,5 % des Darlehens-Nennbetrages in Verzug gerät und die Darlehensgeberin erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des Rückstandes gesetzt hat. Der Darlehensgeber ist berechtigt, das Darlehen ganz oder teilweise in Beträgen von mindestens 1.000 Euro oder den Darlehensrest, wenn dieser geringer ist, jederzeit vorzeitig zu tilgen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Bis zur restlosen Tilgung des Darlehens übereignet der Darlehensnehmer den PKW… unter Übergaben des Kfz-Briefes Nr. … an den Darlehensgeberin. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen und es gelten ergänzenden die gesetzlichen Vorschriften. Ort und Datum, Unterschriften der Vertragschließenden"
Ja, eigentlich schade dass viele Fragen sich immer wiederholen. Ich persönlich schaue immer erst im Internet bevor ich hier eine (unnötige) Frage stelle