Privatdarlehn im Todesfall Darlehensgeber absichern?
Fall: Großvater gibt Enkel ein Zinsfreies Darlehn (65.000,- €).
Was muss bei dem Darlehnsvertrag beachtet werden, dass im Fall des Todes des Großvaters die Ratenzahlung des Enkels weiter besteht, ohne dass die Erben das ganze Darlehn auf einmal sofort zurück fordern können?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Whatsoever:
Nicht nur der Großvater (Darlehensgeber) kann vor der Darlehensrückzahlung sterben, sondern auch der Zeuge, der die Darlehenshingabe bestätigen könnte.
Um nicht in Beweisnot zu kommen, sollte die Unterschrift des Enkels (Darlehensnehmer) beglaubigt werden. Die absolut wirkungsvollste Form wäre allerdings, vor einem Notar ein Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsklausel beurkunden zu lassen.
Zu den Notargebbüren, Geschäftfswert 65 000 €:
1. Unterschriftgsbeglaubigung: 38,40 €
2. Entwurf des Schuldanerkenntnisses mit Unterschriftsbeglaubigung: 82,50 €
3. Beurkundung des Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsklausel (wirkt wie ein vollstreckbares Urteil): 165,-- €,
zuzüglich Dokumentenpauschale bei 2. und 3., Telekommunikations- und Postpauschale, 19 % Umsatzsteuer.
Empfehlung: Möglichkeit 3 wählen und vorsorglich festzurren, dass mit dem Tod des Darlehensgebers nicht automatisch das (restliche) Darlehen fällig ist. Im Falle des Zahlungsverzugs von Tilgungsraten ist das (restliche) Darlehen mit drei v.H.- fällig monatlich nachträglich - zu verzinsen.
Das ist doch ganz einfach: Man schließt einen schriftlichen Darlehensvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung ab. Die Erben des Großvaters sind an den Inhalt des Darlehensvertrags gebunden.
Eins aber sollte man bedenken: Da ja nun einmal einer der Vertragspartner verstorben ist, fehlt ein wichtiger Zeuge. Erben könnten daher versucht sein, z.B.die Echtheit der Unterschrift des Verstorbenen in Frage stellen oder dessen Geschäftsfähigkeit. Wer absolut sicher gehen will, schließt den Vertrag vor einem Notar. Allerdings kostet das Geld. Zweitbeste Lösung ist, unabhängige Zeugen hinzu zu bitten.
Na ja, bei einer Überweisung würde als Zweck angegeben sein "Darlehen" und bei einer Barzahlung auf der Quittung ebenso. Damit ist dann der Zweck der Zahlung fixiert, nur eben nicht der weitere Inhalt der Darlehensvergabe.
Ich kann Privatier59 nur zustimmen. Vor einem unabhängigen Zeugen den Vertrag aufsetzen und unterschreiben. Somit ist der Fisch gegessen und niemand von den Erben kann irgendetwas von Dir fordern - außer natürlich die monatlichen Raten.
Wobei man mit dem Darlehensvertrag auch das Darlehen selbst anzweifeln würde ;-).