Hallo,
Folgendes Szenario:
Meine ehemalige Vermieterin hat die Nebenkosten für das vergangene Jahr abgerechnet und mich nun darüber informiert, dass ich für die letzten 3 Jahre in denen ich bei ihr zur Miete gewohnt habe, Grundgebühr für Müllentsorgung nachzahlen muss.
Hintergrund ist, dass der zuständige Landkreis eine Überprüfung gemacht hat und dabei festgestellt wurde, dass für keine ihrer diversen Wohnungen Grundgebühr abgerechnet wurde.
Nach Rücksprache mit dem LK wurde mir mitgeteilt, dass das die Vermieterin selbst zu verschulden habe (sie hat nicht mal für ihre eigene Wohnung Gebühr gezahlt, das hat sie mir selbst mitgeteilt).
Die Vermieterin verlangt natürlich trotzdem die Zahlung von allen ihren (ehemaligen) Mietern bis zu 4 Jahre Rückwirkend.
Im damaligen Mietvertrag und auch in allen NK Abrechnungen ist eine Position für Müllentsorgung aufgeführt die ich auch stets beglichen habe.
Wäre es nun in meiner Verantwortung gewesen dies auf Richtigkeit zu prüfen und ist eine nachzahlung gerechtfertigt oder nicht?
Ich lasse das zusätzlich von einer Rechtsschutz prüfen, würde vorab aber gern mal ein gefühl für die Situation bekommen.
Bei offenen Fragen bitte fragen, ich hab sicherlich relevante Punkte vergessen.
Danke im Voraus für die Hilfe!
Wegen der Kaution. Ich muss weniger Kaution zahlen. In der Anzeige standen die Beträge separat, aber im Vertrag nicht.