Fitnessstudio Formfehler?
Hey zusammen,
hatte bereits eine ähnliche Frage zu dem gleichen Thema gestellt.
Es geht um ein Inkassoschreiben über eine Servicepauschale zum 01.08.2022 vom Fitnessstudio. Die Kündigung war außerordentlich, im System bei denen zum 31.07.2022 aber auch drin.
Mir wurde am 01.07.2022 das letzte mal der Monatsbeitrag abgezogen.
Habe dort angerufen und mir wurde erklärt dass diese Pauschale für den Zeitraum 01.04.22 bis 01.08.22 fällig sei und deswegen die Forderung zum 01.08.22 hinterlegt ist.
Auf dem Inkassoschreiben steht, dass das Fitnessstudio mich postalisch nicht erreichen konnte.
Habe mal in den Vertrag reingeschaut. Da ist nur die Straße aufgeführt eine Zeile für die Hausnummer steht garnicht drin.
Ich habe aber auf dem Kündigungsschreiben meine komplette Adresse angegeben gehabt.
Habe dem Fitnesstudio eine E-mail geschrieben, dass ich bereit bin die Servicepauschale zu zahlen ohne Mahngebühr und die sich um das Inkassobüro kümmern sollen.
Meine Frage: Muss ich trotzdem das Inkassoschreiben bezahlen, obwohl im Vertrag meines Erachtens nach ein Formfehler vorherrscht und auf meiner Kündigung meine richtige Adresse steht?
1 Antwort
Meine Ansicht dazu:
- Das Fitnessstudio hatte deine korrekte Anschrift oder hatte sie fahrlässig nicht.
- Die berechtigte Forderung ist vor dem Inkassoschreiben nicht geltend gemacht worden.
- Entsprechend bestand kein Verzug.
- --> Mahn- und Inkassogebühren sind unbegründet
Ich würde die Hauptforderung zweckgebunden an den Gläubiger überweisen, sofern die Forderung nicht nachweislich abgetreten ist oder, sofern der Gläubiger entsprechendes mitgeteilt hat oder das Inkassobüro entsprechendes mitgeteilt hat und eine Vollmacht (inkl. Geldempfangsvollmacht) des Gläubigers vorlegte hat, ggf. an das Inkassobüro. Den übrigen Forderungen wird mit obiger Begründung widersprochen. Dass die bestrittenen Inkassogebühren alleine geltend gemacht werden, ist in dieser Konstellation eher unwahrscheinlich.