Rückzahlung von Studiengebühren nach Abschluss des dualen Studiums als Werbungskosten absetzbar?

2 Antworten

Also hast du ein Darlehen bekommen.

Hast du denn das Darlehen als Einnahme versteuert, als du es bekommen hast?


Pr0nix 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 09:33

Das war kein Darlehen. Ich habe das Geld nie gesehen. Die Firma hat den Betrag monatlich an die duale Hochschule überwiesen.

EnnoDerDritte  03.03.2021, 09:51
@Pr0nix
Das war kein Darlehen. Ich habe das Geld nie gesehen.

Achso.

Ich bin dann mal Kaffeekochen.

Aufwendungen für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten absetzbar, lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 € im Jahr.


Pr0nix 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 14:53

Ist das auch der Fall für ein duales Studium? Das ist doch ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder nicht?

EnnoDerDritte  03.03.2021, 09:52

Spielt hier aber keine Rolle, weil er lediglich ein nicht verzinstes Darlehen zurückzahlt.

Wassonst  03.03.2021, 09:58
@EnnoDerDritte

Wofür hat der Fragesteller denn das "Darlehen" aufgenommen? Evtl. für Fortbildungkosten? Ist es nicht eher eine Kostenerstattung statt einem Darlehen?

EnnoDerDritte  03.03.2021, 13:49
@Wassonst
Wofür hat der Fragesteller denn das "Darlehen" aufgenommen?

Für die Studiengebühren, steht doch in der Frage. Die wären als Sonderausgaben abziehbar gewesen.

Ist es nicht eher eine Kostenerstattung statt einem Darlehen?

Was ist damit gemeint? Er muss doch zahlen, inwiefern ist das eine Erstattung?

Wassonst  03.03.2021, 13:54
@EnnoDerDritte

Deinen anderen Kommentar habe ich so verstanden, dass du jeglichen Kostenansatz bestreitest. Die vorläufige Übernahme der Aufwendungen ist in meinen Augen eine Kostenerstattung/-übernahme, die nun bei Kündigung sozusagen widerrufen wird, so dass die Aufwendungen doch beim Arbeitnehmer "hängenbleiben".

EnnoDerDritte  03.03.2021, 13:56
@Wassonst

Kann man so versuchen. Bzw. ich würde es so versuchen.

Ist zwar etwas dreist, aber womöglich hat der Sachbearbeiter ja auch keine Lust oder Ahnung.

Argumentativ müsste man das dann so aufbauen:

  • Zunächst Kostenübernahme durch den AG, daher kein Ansatz beim Studenten
  • Nun muss doch bezahlt werden und so entstehen die Aufwendungen in diesem Jahr und nicht im Studienjahr.