Fitnessstudio bucht zu geringen Beitrag ab. Rückforderung möglich?
Hallo!
Ich bin seit einiger Zeit in einem Fitnessstudio, wo die Kurse jeden Monat 5€ extra kosten. Ich habe bei der Anmeldung und auf dem Vertrag angegeben, dass ich die Kurse nutzen möchte, jedoch wurden mir nie der Extra-Beitrag abgebucht. Nun hat das Fitnessstudio den Fehler bemerkt und fordert die fehlenden Beiträge rückwirkend ein (insgesamt 10 Monate).
Ist dies rechtens? Ich kann ja nichts dafür, dass sie den Vertrag falsch in ihr System eingegeben haben und dadurch zu wenig abgebucht wurde.
5 Antworten
Du handelst offenbar noch recht neu im Wirtschaftsleben. Daher mußt Du noch lernen, fragen oder fragen lernen.
Mal als Tipp: google mal nach BGB und dort §§ 195 und 199.
Jetzt alles klar?
Hi,
erst mal den Kopf schütteln: NATÜRLICH können die das nachbuchen! Du hast deren Leistung in Anspruch genommen, dafür einen Vertrag unterschrieben und deshalb steht denen auch das entsprechende Geld zu!
Clopin
Natürlich steht denen der Beitrag zu, sofern keine Verjährung eingetreten ist.
Manchmal frage ich mich, ob......
Wenn eine Bank eine Kreditrate nicht einzieht, hat die Bank eben Pech gehabt?
Warum haben wir wieder einen Fragesteller vertrieben !
Ich bin da auch mit dabei . Schäme mich sehr.
Natürlich können sie die Beiträge nachfordern. Du hast ja die Leistung sogar erhalten.
Verjährung ist erst in einigen Jahren.
Natürlich ! Nirgendwo steht, dass die das Geld sofort einziehen müssen. Nach mehr als 3 Jahren könnte man über eine Verjährung nachdenken...
Viel Glück
Barmer