Abwerbung von Schülern
Guten Tag,
noch eine Frage: in einem "Vertrag für freie Mitarbeiter" heißt es u.a.: "Dem freien Mitarbeiter ist es untersagt, Schüler des Instituts, die ihm auf Grund seiner Tätigkeit bei ihr bekannt geworden sind, zum Zwecke der Erteilung von Nachhilfeunterricht durch ihn selbst oder andere abzuwerben." Auf welche Zeit bezieht sich das? Auf die Zeit, in der der Kollege an dem Institut Freier Mitarbeiter ist, oder auch auf die Zeit nach einer Kündigung?
Vertrag,
Schüler