Muss ich Miete für ein WG-Zimmer bezahlen(ohne Vertrag), in das ich nicht einziehen werde?

2 Antworten

Das ist mal wieder eine Frage an den Hellseher: Der müßte nämlich klären was besprochen wurde.

Grundsätzlich bedarf der Mietvertrag NICHT der Schriftform, was sich im Umkehrschluß aus dieser Vorschrift ergibt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/550.html

Nur das mit der Miethöhe ist natürlich ein Argument. Wenn man sich nicht über alle wesentlichen Vertragspflichten geeinigt hat ist ein Vertrag noch nicht zustande gekommen. Rätseln läßt mich nur die Wendung "genaue" Miethöhe. Ich vermute, dass Du uns nicht alles erzählst!


Gast86 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 10:06

Danke für Deine Antwort!! Also die Miethöhe war deswegen noch nicht genau festgelegt, weil es zu einer Erhöhung der Nebenkosten kam... Ich habe das Zimmer ziemlich kurzfristig abgesagt und jetzt gibt es einen Nachmieter, der allerdings erst zum 01. des nächsten Monats einziehen wird...

Ich sollte jetzt zum o1. einziehen, allerdings war das Zimmer noch nicht frei und das Ganze wurde um eine Woche verschoben. Ich habe weder einen Mietvertrag noch Wohnungsschlüssel, noch eine Aussage darüber wie hoch die Miete ist, die ich monatlich bezahlen soll. Da ich aber so kurzfristig abgesprungen bin, will der Vermieter die gesamte Monatsmiete von mir haben. Ich kenne das so nicht und weiß jetz auch nicht wie die rechtliche Lage diesbezüglich ist....

ich denke nicht- auch wenns natürlich nicht ganz okay ist, zusagen und dann absagen-aber rechtlich gesehen denke ich kann Dir nicht groß was draus gedreht werden- gibts Zeugen für s Gespräch?


Gast86 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 10:08

Ja, die gibt es....Ich habe das Zimmer bei den anderen WG-Mitbewohnern zugesagt!