Rückzahlung von Studiengebühren nach Abschluss des dualen Studiums als Werbungskosten absetzbar?
Derzeit bin ich dabei ein duales Studium (Erststudium) zu absolvieren, welches ich bald erfolgreich beenden werde. Ich habe eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 16920€ (36 Monate je 470€). Da ich auf meinen Wunsch das Unternehmen verlasse werde und mich nicht zwei Jahre verpflichten lassen möchte, muss ich die Studiengebühren/Ausbildungskosten zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt im Sommer. Einen neuen Job, welchen ich im Herbst beginne, habe ich auch schon.
Kann ich diese Kosten als Werbungskosten (oder als was anderes) steuerlich geltend machen?
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