Darlehensvertrag Unterwerfungsklausel

2 Antworten

Gehen tut in Deutschland praktisch alles, weil wir Vertragsfreiheit haben.

Also, man könnte das so formulieren.

Nur wird Dich fast jeder Fragen, wozu man so eine Klausel für eine Darlehnssicherung nutzt, wenn es eine Immobilie als nahezu perfektes Sicherungsobjekt gibt.

Gerade bei Lebenpartnern. Erstmal natürlich gut, dass man für ein Darlehn auch unter Leute die zusammen leben einen klaren vertrag macht. Aber wann brauchen die einen solchen Vertrag wirklich? Doch nur wenn es zwischen denen raucht.

Nur wenn man sich verkracht hat, dann würde ich aber keine Lust haben auch noch mit der Pfändung von Familienschmuck oder ähnlichen Dingen befaßt zu sein, sondern etwas machen wollen, was auch Erfolg versprechend ist.

In der früheren Frage ging es um eventuell bis 100.000,-. Dafür kann praktisch nur eine Immobilie, ein Aktienpaket, oder einige Goldbarren eine Sicherheit sein.

Selbst wenn man sich den pfändbaren Teil eines Gehalts von 2000,- netto abtreten läßt, bringt es nicht viel.


Das ist absolut sinnlos! Nur die notariell beglaubigte Unterwerfungsklausel ist Vollstreckungstitel, vgl § 794 I Nr.5 ZPO:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/794.html

Mit Deinem privatschriftlichen Schrieb kannst Du im Fall der Fälle die Wand tapezieren.