Ein Jahr lang wurden die Beiträge vom Studienkreis nicht abgebucht, jetzt kommt ein Mahnbescheid - was tun?

3 Antworten

Hallo,

hat der Sohn ein ganzes Jahr diese Hilfe in Anspruch genommen, wohl auch nicht ohne deine Zustimmung, dann hat der Studienkreis auch ein recht auf Bezahlung der Stunden. Falscher Vorname/Kontonummer hin oder her, solange die Zuordnung korrekt ist ! 

Ansonsten meine ich, ist dieser finanzielle Aspekt unter euch, dir und deinem Freund zu regeln, denn es gab doch sicher Absprachen !   

Wie @müllerina schon schreibt, verjährt ist die Schuld nicht ! 

Du kannst nur die in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen und danach Deinen Sohn in eine andere Lernhilfe bringen, wenn die bisherige nicht auf die Mahngebühren verzichtet.

Dem Mahnbescheid widersprichst Du fristgerecht( !!! ), da ihm kein ordentlicher Vertrag zugrundeliegt und demzufolge Dir auch keine Rechnung zugegangen ist. Für das Organisationsverschulden auf der Gläubigerseite mußt Du m. E. nichts extra bezahlen. Wenn Du die normalen Leistungsgebühren bezahlst, wird sich der Gläubiger vor Gericht schwer tun, die darüberhinausgehenden Mahngebühren einzuklagen.

Zum Mahnbescheid hier mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid

Was sagt denn Dein Freund dazu??? Er hat den Vertrag abgeschlossen, unterschrieben und seine Kontonummer angegeben. Auch wenn er nicht selbst der Begünstigte ist, sondern das minderjährige Kind einer anderen Person, ist es sein Problem, wie er die Angelegenheit bereinigt.

Niemand kann Dich aus einem Vertrag verpflichten, der nicht auf Deinen Namen lautet und den Du auch nicht unterschrieben hast. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Du, vertrauend auf einen gültigen Vertrag des Studienkreises mit Deinem Freund, deinen Sohn gutgläubig in den Unterricht geschickt hast.

Dem Mahnbescheid musst Du schriftlich widersprechen. Wenn das nicht hilft, suche Dir einen Anwalt.