Ein Jahr lang wurden die Beiträge vom Studienkreis nicht abgebucht, jetzt kommt ein Mahnbescheid - was tun?
Hallo, habe folgendes Problem: 2013 meldete mein Freund unseren gemeinsamen Sohn beim Studienkreis zur Nachhilfe an. Soweit so gut. Er ging über ein Jahr dorthin, bis mir die Sekräterin mitteilte, dass die monatlichen Beiträge nicht abgebucht worden sind. Was mich sehr verwunderte da wir weder eine Nachricht bekamen noch eine Zahlungserinnerung das die Beträge offen wären. Das beste ist ich bekam einen Vertrag vorgelegt mit meinem Nachnamen aber ein ganz anderer Vornamen. Auf meine Frage wie sowas sein kann, konnte sie mir nicht beantworten und meinte ihre Vorgängerin hätte wahrscheinlich ein Fehler gemacht.
1. Mein Freund hatte ihn angemeldet und seine Kontonummer angegeben, aber sein Name steht nicht im Vetrag.
2.Warum und weshalb die Abbuchung nicht stattgefunden hat konnten sie mir auch nicht beantworten.
3. Der Vetrag wurde nicht von mir unterschrieben, von wem die Unterschrift ist konnten sie mir auch nicht sagen, da es auch nicht die von meinem Freund ist.
Jetzt ist es so, das der Vertrag einfach auf meinen Namen abgeändert worden ist und der Betrag jetzt von mir verlangt wird. Jetzt kam ein Mahnbescheid. Kann ich gerichtlich vorgehen oder muss ich den Betrag trotzdem bezahlen?Die Leistungen wurden ja in Anspruch genommen das bestreite ich auch nicht, jedoch wurde es von der Buchhaltung verschlammt und keine genauen angaben darüber gemacht warum.Was kann ich tun?
3 Antworten
Hallo,
hat der Sohn ein ganzes Jahr diese Hilfe in Anspruch genommen, wohl auch nicht ohne deine Zustimmung, dann hat der Studienkreis auch ein recht auf Bezahlung der Stunden. Falscher Vorname/Kontonummer hin oder her, solange die Zuordnung korrekt ist !
Ansonsten meine ich, ist dieser finanzielle Aspekt unter euch, dir und deinem Freund zu regeln, denn es gab doch sicher Absprachen !
Wie @müllerina schon schreibt, verjährt ist die Schuld nicht !
Du kannst nur die in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen und danach Deinen Sohn in eine andere Lernhilfe bringen, wenn die bisherige nicht auf die Mahngebühren verzichtet.
Dem Mahnbescheid widersprichst Du fristgerecht( !!! ), da ihm kein ordentlicher Vertrag zugrundeliegt und demzufolge Dir auch keine Rechnung zugegangen ist. Für das Organisationsverschulden auf der Gläubigerseite mußt Du m. E. nichts extra bezahlen. Wenn Du die normalen Leistungsgebühren bezahlst, wird sich der Gläubiger vor Gericht schwer tun, die darüberhinausgehenden Mahngebühren einzuklagen.
Zum Mahnbescheid hier mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid
Was sagt denn Dein Freund dazu??? Er hat den Vertrag abgeschlossen, unterschrieben und seine Kontonummer angegeben. Auch wenn er nicht selbst der Begünstigte ist, sondern das minderjährige Kind einer anderen Person, ist es sein Problem, wie er die Angelegenheit bereinigt.
Niemand kann Dich aus einem Vertrag verpflichten, der nicht auf Deinen Namen lautet und den Du auch nicht unterschrieben hast. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Du, vertrauend auf einen gültigen Vertrag des Studienkreises mit Deinem Freund, deinen Sohn gutgläubig in den Unterricht geschickt hast.
Dem Mahnbescheid musst Du schriftlich widersprechen. Wenn das nicht hilft, suche Dir einen Anwalt.