Schwiegervater scheint Geld zu veruntreuen, wie sollen wir vorgehen?
Die Schwiegermutter ist dement, der Schwiegervater hat eine Vorsorgevollmacht, in der auch geregelt ist, dass er ihre Vermögensangelegenheiten regeln darf.
Um Grundstücke zu verkaufen, die jedoch alleine auf ihren Namen liefen, hat er ausschließlich für den Verkauf eine Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht bekommen.
So weit so gut. Nun sind die Beträge vom Verkauf der Liegenschaften eingegangen und auf einmal sagt der Schwiegervater, dass er für sür seine Frau und sich, vor einiger Zeit von einem Freund eine 5stellige Summe im höheren Bereich geliehen hätte.
Einen Darlehensvertrag gibt es auch, den aber nur er als Vorsorgevollmachtinhaber zusammen mit dem Freund unterschrieben hat, da sie seinerzeit bereits dement war.
Jetzt soll das Geld an den Freund zurückgezahlt werden.
Es war immer genug Geld da, sie wohnen im Eigentum und uns erscheint das alles recht fadenscheinig.
Muss er, da er das Darlehen vom Geld der Verkäufe der Grundstücke zurückzahlen will, darüber nicht Rechenschaft ablegen?
Sie war da alleinige Besitzerin und er hatte lediglich die Bevollmächtigung den Verkauf für sie abzuwickeln.
Wohlgemerkt, es war nie die Rede von einem Darlehen, wozu er das Geld angebblich leihen musste, obwohl Vermögenswerte da waren, kann er nicht so genau sagen.
Uns kommt das sehr merkwürdig vor, vor allem weil dieser "Freund" nie Geld hatte und sich eigentlich immer nur gerade mal so über Wasser halten konnte.
Das Geld vom Verkauf sollte dem Lebensabend von Beiden dienen, zumal nicht mehr sicher ist, ob die Schwiegermutter nicht doch in absehbarer Zeit in ein Seniorenheim muss. Da sollte es dann doch ein gescheites Seniorenheim sein, denn finanziell stand das bisher auf sicheren Füßen.
Wir wissen ja nicht, wer da noch plötzlich mit einem Darlehensvertrag um die Ecke kommt.
Können wir etwas tun, um die Darlehenssache prüfen zu lassen?
1 Antwort
Da es sich beim Verkauf der Grundstücke um Vermögen der Betreuten handelt, sollte man das dem Vormundschaftsgericht melden. Der Kaufpreis darf ja nicht einfach mit solchen dubiosen Verträgen verschwinden. Klar er hat das alles rück-datiert aufgesetzt.
Einen Nachweis, das aus dem Darlehnsvertrag auch Geld geflossen ist, wird wohl nicht zu erbringen sein.
Der angebliche Darlehnsvertrag ist ja nur vom Betreuer und Darlehnsgeber unterschrieben und liegt dem Vormundschaftsgericht sicherlich nicht vor und ist dort sicherlich so nicht genehmigt worden. Wirksamkeit für die Betreute kann er so nicht entfalten, dazu wäre die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.