Unsere Enkelkinder 2,5 und 5 Jahre alt sind während einer Familienfeier mit einem alten Puppenwagen am Auto ihres Onkels entlang gekratzt . Schaden ca. 2000 € . Die Eltern der Kindern hatten uns die Aufsicht kurzzeitig übertragen. In unserer Privathaftpflicht sind auch Kinder unter 7 mit versichert . Gehören da auch Enkelkinder mit dazu ? Können wir überhaupt eine Schadenregulierung seitens unserer Haftpflicht ausgehen ?

Vielen Dank.