Hallo Ihr,
zu meiner Situation. - Meine ehemalige Vermietung hat mir eine Abrechnung der Kaution geschickt , die einen bestehenden Schaden im Waschbecken beinhaltet. Bzw. Wurde auf den Cent genau aufgelistet für welche " Reparaturen" meine Kaution verwendet wird, sodass ich bei +/- null rausgekommen wäre. Keine überraschung. Nun konnte ich allerdings den Schaden über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen, diese ist also für den Schaden aufgekommen. Im Nachhinein will nun die Vermietung die Gutschrift der Versicherung nur anteilig an mich auszahlen, mit dem Hintergrund das der Vermieter anteilig Kaution einbehalten darf, bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung. Nun meine Frage.
Ist es so rechtens das Geld der Versicherung als Kaution anteilig einzubehalten ?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar !