Haftpflichtversicherung - Gefälligkeitsschäden - Falsch gebuchter Flug
Ich habe vor ca. 3 Monaten für mich und einen Freund einen Flug nach Indonesien gebucht (Flug geht in 3 Tagen). Nun ist mir aufgefallen, dass ich einen falschen Nachnamen bei seinem Ticket eingetragen habe. Leider muss für die Namenänderung das Ticket storniert werden und neu gebucht werden. (Schaden ca. 900 EUR). Laut Internet scheint dies von der Fluggesellschaft rechtens zu sein. Ist dies ein Fall für meine Haftpflichtversicherung? Vielen Dank für eure Antwort.
6 Antworten
Nun die Auflösung des Falles:
Mit meiner Rechtsschutz und einem Anwalt konnte ich einen Kompromiss mit der Fluggesellschaft vereinbaren. Somit reduziert sich der Schaden auf ca. 100 EUR. Gerade hat meine Haftpflicht zurückgerufen und der Schaden ist mitversichert :) Die Versicherung hätte auch die 900 EUR übernommen. Und jetzt noch kurze "Werbung" : Die HP-Vers. ist bei der Gernerali. vg
Wenn das ein "Gefälligkeitsschaden" wäre, dann wäre es ja auch ein Gefälligkeitsschaden, wenn einer für den Nachbarn die Einkommensteuererklärung macht und dabei einen Fehler macht. Dann müßte ja die Haftpflicht, dem die zuviel gezahlten Steuern ersetzen.
Geht nicht.
Schau Dir mal an, wofür die Privathaftpflichtversicherung eintritt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversicherung
Unter welchen Punkt willst Du das fassen? Ich jedenfalls finde nichts Passendes. Wenn Du was Passendes findest, bekommst Du von mir weitere 900 Euro als Trinkgeld obendrauf. Großes Katzenehrenwort!
Unter Gefälligkeitsschäden versteht man Sachschäden, die Du durch Hilfsbereitschaft verursachst.
Beispiel: Du hilfst beim Umzug und zerbrichst dabei einen Spiegel, oder bohrst ein Regal an die Wand und triffst dabei auf eine Wasserleitung.
Solche Schäden trägt Deine Haftpflichtversicherung, sofern die Klausel Gefälligkeitsschäden in Deinem Vertrag vorhanden ist.
So ärgerlich es auch ist, aber die Umschreibung des Tickets geht wohl zu Deinen Lasten.
Wikepedia: "Fügt eine Person einer anderen Person bei einer unentgeltlichen Hilfsleistung einen Schaden zu."
Ich hab ja das Ticket gebucht und somit meinem Kumpel eine unentgeltliche Hilfeleistung erbracht. Lt. meinem Wissen muss kein Sachschaden vorliegen... es kann auch ein finanzieller Schaden sein. (Was ja in diesem Fall vorliegt) Gefälligkeitsschäden sind in meiner Versicherung eingeschlossen sowie auch Internetnutzung/Schaden, wobei dies ja auf Viren etc. zutrifft und nicht auf meinem Fall? Andere Meinungen zu dem Fall? Ich werde am Montag berichten wie die Antwort von Anwalt und Versicherung auf diese Frage sind. Viele Grüße PS: Danke für das 900 EUR - Angebot... Vll wird aus dem Schaden ja noch ein Gewinn und der Urlaub ist bezahlt :P
Übrige Vermögensschädigungen, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, sind grundsätzlich nicht abgesichert.
Diesen Satz hast Du aber offenkundig nicht gelesen. Das hier ist reiner Vermögensschaden ohne jede Absicherung!!!
Kannst oder willst du nicht verstehen, dasss (d)eine Privathaftpflichtversicherung nur berechtigte Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen absichert?
Nun is deinem Freund (Dritter) aber gar kein Schaden entstanden: Entweder bekommt er für sein dir überlassenes Geld ein gültiges Ticket von dir oder er verweigert die Zahlung bzw. fordert sein Geld zurück, um sich davon selbst eins zu beschaffen.
Inwiefern käme also deine PHV für deine (Versicherungsnehmer) dich schädigende (!) Unbedarftheit auf?
G imager761