Selbstverursachter Unfall mit geliehenem Auto? Darf der Halter den Wertverlust einfordern?
Ich habe mit dem geliehenen Auto eines Freundes einen selbstverursachten Unfall gebaut. Es waren keine weiteren Fahrzeuge involviert.
Die Vollkasko des Halters trägt die Reparaturkosten am Auto. Meine private Haftpflichtversicherung übernimmt den SB der Vollkasko sowie die Erstattung der Kosten für die Rückstufung für insgesamt 5 Jahre.
Kann der Halter, den durch einen Gutachter festgestellten Wertverlust von mir verlangen?
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