Mitfahrer beschädigt mit seinem Gepäck das Navi-Display in dem Auto, in dem er mitfahren darf. Er selbst ist nicht Fahrer. Zahlt die Privathaftpflichtvers?
4 Antworten
Ein Blick ins Gesetz vereinfacht die Rechtsfindung:
§ 823 BGB, Abs. 1
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Also, der Beifahrer zahlt die Reparatur. So einfach ist das.
Falls er versichert sein sollte, kann er es bei seiner Versicherung einreichen. Aber die Hürde "Benzinklausel" hat @GammonWarMal ja schon genannt.
Dann nennt man das wohl "Selbstzahler."
Also mir ist das Navi auch schon diverse Male runter gesaust, weil der Saugnapf nicht gehalten hat. Es war kein Kratzer dran. Merkwürdig, dass das da anders gewesen sein soll. Wenn die Privathaftpflicht zahlen sollte, was ich eher bezweifele, wird man das Gerät erst mal einem Sachverständigen vorlegen.
Und dagegen ist das Teil mit einer spitzen Ecke gestoßen
Dann nenne das Teil doch beim Namen - was war es denn ?
Mitfahrer beschädigt mit seinem Gepäck das Navi-Display in dem Auto,
Mir stellen sich hier gleich 2 Fragen:
Hat dieses Auto keinen Kofferraum, in dem man sein Gepäck einräumen kann ?
Bzw. sie kann man überhaupt mit seinem Gepäck ein Navi beschädigen, das entweder im Fahrzeug eingebaut ist, oder an der Windschutzscheibe innen befestigt ist ?
Gib mal eine Beschreibung, wie der Schaden passiert ist.
Der Mitfahrer wollte ein Gepäckstück auf den Beifahrersitz stellen, dabei ist es ihm etwas weggerutscht und mit einer Ecke in das Display des Navis gestoßen.
Tja. Da das Ein- und Austeigen mit zum Betrieb des Fahrzeugs gehört, wird hier wohl eine Privathaftpflicht den Schaden aufgrund der kleinen Bezinklausel nicht übernehmen wollen.
Eine Vollkaskoversicherung müsste hier allerdings greifen.
Ich muss dazu sagen, dass es gerade zu diesen Themen soviele unterschiedliche Urteile gibt, dass meine Auskunft nur sehr unverbindlich sein kann.
Ich würde empfehlen, dass der Beifahrer den Schaden erst einmal seiner PHV (soweit vorhanden) meldet. Und dann heißt es. Abwarten.
Eine Vollkasko läuft ja nicht weg.
Noch eine kleine Anmerkung:
Wenn ich Beifahrer bin, lege ich normalerweise mein Gepäck nicht auf den Sitz, den ich benutzen will.
Als Schadensachbearbeiter der PHV hätte ich schon ein paar Nachfragen. :-))
Der Mitfahrer wollte ein Gepäckstück auf den Beifahrersitz stellen, dabei ist es ihm etwas weggerutscht und mit einer Ecke in das Display des Navis gestoßen.
Sorry - aber dies glaubt dir kein Schadensbeauftragter eines Versicherungsunternehmens.
Liest sich eher, als wenn es der Fahrer selbst war.
Die Argumentation mit der Benzinklausel halte ich für gewagt ;-)
Der Beifahrer übt ja hier keine typische Fahrerhandlung aus (was zb. den 'Betrieb' des Fahrzeugs erweitern würde), sondern er ist nunmal Beifahrer!
Das Navi ist nicht "runtergesaust". Es handelt sich um ein fest installiertes Navi. Und dagegen ist das Teil mit einer spitzen Ecke gestoßen.