Kaution Einbehalten?

3 Antworten

Ist es so rechtens das Geld der Versicherung als Kaution anteilig einzubehalten ?

Wenn über die letzte Abrechnungsperiode, in der do dort wohnhaft warst, noch keine BK-Abrechnung erfolgt ist, wäre dies rechtens, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Wenn die Abrechnungsperiode = Kalenderjahr ist, dann hat die Vermietung noch bis zum 31.12.2024 Zeit dir die Abrechnung des Jahres 2023 zukommen zu lassen und daraus Forderungen abzuleiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Der Vermieter wird das genau umgekehrt ausführen, Dein Geld, die Kaution, behält er zunächst als Sicherheit ein, das Geld der Versicherung ist für die Begleichung der Schäden vorgesehen.

Was ja auch nicht ganz abwegig ist.

Die Kaution darf in der Regel um die 6 Monate nach erfolgtem Auszug als Sicherheit einbehalten werden.


KleinJulia 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 15:40

Vielen Dank für die Antwort.

Nur bin ich mir unschlüssig, -hätte ich den Schaden im Nachhinein gemeldet, wäre die Kaution weg gewesen, ich hätte den Schaden voll ausgezahlt bekommen und die Vermietung hätte nichts zum einbehalten gehabt. Heißt, sie können jetzt lediglich Geld anteilig einbehalten, da meine Versicherung direkt an die Vermietung gezahlt hat.

Schubert610  13.09.2024, 16:01
@KleinJulia

wenn der VM den Grund angibt das es bei der Nebenkostenabrechnung zu einer Nachzahlung kommen kann, dann darf er die Kaution einbehalten, und die Zahlung der Vers. hat damit nichts zu tun.

Eifelia  13.09.2024, 18:05
@KleinJulia

In aller Regel sind Haftpflichtschäden der Versicherung lt. Vertrag ziemlich kurzfristig zu melden, von daher wäre meine Frage, ob Du überhaupt was bekommen hättest, wenn Du die Meldung verzögert hättest.

KleinJulia 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 18:42
@Eifelia

Es ging mir nicht um die verzögerte Meldung sondern , hätte ich den Schaden Eingereicht mit Rechnung, wäre zwar die Kaution weg, ich hätte allerdings den vollen Betrag erhalten von der Versicherung, den diesen Betrag behält die Vermietung nun ein.

Der VM muss die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen, der VM kann einen Teil der Kaution zurückhalten bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung. Aber nur einen Berechtigten Teil, also soviel, wie du vorraussichtlich Nachzahlen werden musst. Nicht mehr.