Kaution Einbehalten?
Hallo Ihr,
zu meiner Situation. - Meine ehemalige Vermietung hat mir eine Abrechnung der Kaution geschickt , die einen bestehenden Schaden im Waschbecken beinhaltet. Bzw. Wurde auf den Cent genau aufgelistet für welche " Reparaturen" meine Kaution verwendet wird, sodass ich bei +/- null rausgekommen wäre. Keine überraschung. Nun konnte ich allerdings den Schaden über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen, diese ist also für den Schaden aufgekommen. Im Nachhinein will nun die Vermietung die Gutschrift der Versicherung nur anteilig an mich auszahlen, mit dem Hintergrund das der Vermieter anteilig Kaution einbehalten darf, bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung. Nun meine Frage.
Ist es so rechtens das Geld der Versicherung als Kaution anteilig einzubehalten ?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar !
3 Antworten
Ist es so rechtens das Geld der Versicherung als Kaution anteilig einzubehalten ?
Wenn über die letzte Abrechnungsperiode, in der do dort wohnhaft warst, noch keine BK-Abrechnung erfolgt ist, wäre dies rechtens, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Wenn die Abrechnungsperiode = Kalenderjahr ist, dann hat die Vermietung noch bis zum 31.12.2024 Zeit dir die Abrechnung des Jahres 2023 zukommen zu lassen und daraus Forderungen abzuleiten.
Der Vermieter wird das genau umgekehrt ausführen, Dein Geld, die Kaution, behält er zunächst als Sicherheit ein, das Geld der Versicherung ist für die Begleichung der Schäden vorgesehen.
Was ja auch nicht ganz abwegig ist.
Die Kaution darf in der Regel um die 6 Monate nach erfolgtem Auszug als Sicherheit einbehalten werden.
wenn der VM den Grund angibt das es bei der Nebenkostenabrechnung zu einer Nachzahlung kommen kann, dann darf er die Kaution einbehalten, und die Zahlung der Vers. hat damit nichts zu tun.
In aller Regel sind Haftpflichtschäden der Versicherung lt. Vertrag ziemlich kurzfristig zu melden, von daher wäre meine Frage, ob Du überhaupt was bekommen hättest, wenn Du die Meldung verzögert hättest.
Es ging mir nicht um die verzögerte Meldung sondern , hätte ich den Schaden Eingereicht mit Rechnung, wäre zwar die Kaution weg, ich hätte allerdings den vollen Betrag erhalten von der Versicherung, den diesen Betrag behält die Vermietung nun ein.
Der VM muss die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen, der VM kann einen Teil der Kaution zurückhalten bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung. Aber nur einen Berechtigten Teil, also soviel, wie du vorraussichtlich Nachzahlen werden musst. Nicht mehr.
Vielen Dank für die Antwort.
Nur bin ich mir unschlüssig, -hätte ich den Schaden im Nachhinein gemeldet, wäre die Kaution weg gewesen, ich hätte den Schaden voll ausgezahlt bekommen und die Vermietung hätte nichts zum einbehalten gehabt. Heißt, sie können jetzt lediglich Geld anteilig einbehalten, da meine Versicherung direkt an die Vermietung gezahlt hat.