Schaden durch Enkelkind an Autotüren (Kratzer) . Haftpflichtversicherung der Großeltern ?
Unsere Enkelkinder 2,5 und 5 Jahre alt sind während einer Familienfeier mit einem alten Puppenwagen am Auto ihres Onkels entlang gekratzt . Schaden ca. 2000 € . Die Eltern der Kindern hatten uns die Aufsicht kurzzeitig übertragen. In unserer Privathaftpflicht sind auch Kinder unter 7 mit versichert . Gehören da auch Enkelkinder mit dazu ? Können wir überhaupt eine Schadenregulierung seitens unserer Haftpflicht ausgehen ?
Vielen Dank.
3 Antworten
Kinder unter 7 Jahren sind laut Gesetzgeber nicht deliktfähig, dass heißt für ihre Handlungen nicht verantwortlich zu machen.
In solchen Fällen wird geschaut, ob der Schaden durch die Eltern ( Großeltern) "verursacht" wurde, etwa, weil sie ihre Aufsichtsplicht verletzt haben.
Wenn Du also die Kleinkinder unbeaufsichtigt draußen spielen lässt , etwa weil Du schnell ins Haus zum Telefon gehst, und die Kinder malen ein lustiges Muster in Onkels Auto, sind die Kinder grundsätzlich schuldlos.
Allerdings wird die Haftplicht dafür aufkommen, da Du schuldhaft die Aufsichtspflicht verletzt hast und damit indirekt den schaden verursacht hast.
Allerdings wird die Haftplicht dafür aufkommen, da Du schuldhaft die Aufsichtspflicht verletzt hast und damit indirekt den schaden verursacht hast.
Wenn Du die Kinder allein gelassen hast ja, ansonsten entsteht auch da keine Schadenersatzpflicht, wenn das Kind trotz Aufsicht plötzlich nach links ans Auto schwenkte. Aber dann entstehen auch keine 2.000 EUR ;-)
Ob Enkelkinder dazu gehören beantwortet ein Blick in die AVB, oder eine offizielle Anfrage (schriftlich) an den Versicherer.
Ist keine Deckung vorgesehen, so hat der Onkel entweder Vollkasko oder eben Pech, wenn niemand nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt hat.
Danke .Die VHV hat die Enkel mit dabei. Also der Versicherung melden ? Die Verwandtschaft ist dabei nicht hinderlich ? Oder doch ??
Bezüglich der Tatsache, daß es der Onkel ist, würde ich mir keine Gedanken machen, sofern dieser nicht im selben Haushalt wohnt. Ob aber der Gefälligkeitsdienst, aufs Kind zu achten, während diese dann Unfug treiben, mitversichert ist, ist fraglich. Es wird nichts nützen, Du mußt die Versicherung fragen. Ich wünsch viel Glück -sowas ist immer sehr ärgerlich!